Interviewer:
Frau Rechtsanwältin Bontschev, die q.beyond AG plant auf einer außerordentlichen Hauptversammlung mehrere Kapitalmaßnahmen. Was ist aus rechtlicher Sicht der Kern dieser Beschlüsse?
Rechtsanwältin Bontschev:
Im Kern geht es um eine umfassende finanzielle und strukturelle Bereinigung der Gesellschaft. Die q.beyond AG will bestehende Bilanzverluste ausgleichen und zugleich die Aktienstruktur so verändern, dass die Aktie wieder oberhalb der wichtigen Marke von 1 Euro notieren kann. Ziel ist es, die Kapitalmarktfähigkeit und die Wahrnehmung des Unternehmens zu verbessern.
Interviewer:
Warum wird das Grundkapital zunächst minimal um zwei Aktien reduziert, bevor es zur eigentlichen Kapitalherabsetzung kommt?
Rechtsanwältin Bontschev:
Das ist ein technischer Vorbereitungsschritt. Durch die Einziehung von zwei Aktien wird erreicht, dass das spätere Zusammenlegungsverhältnis von fünf zu eins rechnerisch glatt aufgeht. Für die Aktionäre hat das keine wirtschaftlichen Nachteile, da diese Aktien unentgeltlich von einem Aktionär bereitgestellt werden.
Interviewer:
Anschließend ist eine Aktienzusammenlegung im Verhältnis 5:1 geplant. Was bedeutet das konkret für Aktionäre?
Rechtsanwältin Bontschev:
Aktionäre halten danach zwar weniger Aktien, der wirtschaftliche Anteil am Unternehmen bleibt aber unverändert. Es handelt sich um eine rechnerische Neuordnung, nicht um eine Wertminderung. Solche Maßnahmen werden häufig genutzt, um sehr niedrige Aktienkurse zu stabilisieren.
Interviewer:
Die Gesellschaft begründet die Maßnahmen auch mit der Möglichkeit künftiger Dividenden und Aktienrückkäufe. Wie ist das einzuordnen?
Rechtsanwältin Bontschev:
Solange ein hoher Bilanzverlust besteht, sind Ausschüttungen rechtlich ausgeschlossen. Durch die Kapitalherabsetzung wird dieser Verlust bilanziell ausgeglichen. Erst danach besteht überhaupt wieder die rechtliche Möglichkeit für Dividenden oder Rückkäufe – ob diese tatsächlich kommen, ist eine unternehmerische Entscheidung.
Interviewer:
Warum werden auch genehmigtes und bedingtes Kapital angepasst?
Rechtsanwältin Bontschev:
Weil sich durch die Kapitalherabsetzung die gesamte Kapitalbasis verändert. Bestehende Ermächtigungen müssen proportional angepasst werden, damit sie nicht überdimensioniert sind. Für Aktionäre ist das wichtig, um Verwässerungsrisiken künftig besser zu kontrollieren.
Interviewer:
Welche Risiken sollten Anleger trotz der Maßnahmen im Blick behalten?
Rechtsanwältin Bontschev:
Eine Kapitalmaßnahme allein schafft keinen wirtschaftlichen Erfolg. Sie verbessert die Ausgangslage, ersetzt aber kein tragfähiges Geschäftsmodell. Entscheidend ist, ob das Unternehmen die neue bilanziell saubere Struktur nutzt, um nachhaltig profitabel zu werden.
Interviewer:
Ihr abschließendes Fazit aus Anlegersicht?
Rechtsanwältin Bontschev:
Rechtlich sind die Maßnahmen sauber und nachvollziehbar aufgebaut. Für Aktionäre bedeuten sie keine unmittelbare Verschlechterung, aber auch keinen Garant für Kursgewinne. Der langfristige Erfolg hängt davon ab, was operativ daraus gemacht wird.
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