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Interview: „Renditeversprechen ersetzen keine Risikoanalyse“

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Redaktion: Herr Linnemann, Anbieter von Photovoltaik-Direktinvestments werben mit Aussagen wie „staatlich garantierte Erträge“, „5–10 % Rendite“ und „inflationsgeschützt“. Klingt nach einer sehr sicheren Anlageform. Ist es das?

RA Nilas Linnemann: Solche Formulierungen klingen beruhigend, sind aber juristisch und wirtschaftlich differenziert zu betrachten. Ja, es gibt eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung nach dem EEG – aber das heißt nicht automatisch, dass das Investment insgesamt risikolos ist. Die Vergütung sichert nur die Abnahme des Stroms zu bestimmten Konditionen, nicht die technische Funktionsfähigkeit der Anlage, nicht die tatsächliche Stromproduktion und schon gar nicht die versprochene Rendite.

„Garantierte EEG-Vergütung“ – was bedeutet das wirklich?

Redaktion: Viele Anbieter stellen die EEG-Vergütung als eine Art Ertragsgarantie dar.

Linnemann: Das ist verkürzt. Die EEG-Vergütung gilt für eingespeisten Strom – aber nur, wenn die Anlage ordnungsgemäß geplant, gebaut, angeschlossen und betrieben wird. Fällt die Anlage aus, produziert sie weniger Strom als kalkuliert oder gibt es Netzprobleme, sinken die Einnahmen. Zudem gelten bestimmte Fristen und formale Voraussetzungen. Fehler bei Anmeldung oder Inbetriebnahme können Vergütungsansprüche beeinträchtigen.

Renditeprognosen von 5–10 % – realistisch?

Redaktion: Wie belastbar sind Renditeprognosen von 5 bis 10 % pro Jahr?

Linnemann: Prognosen sind keine Garantien. Sie basieren auf Annahmen: Sonneneinstrahlung, Stromertrag, Wartungskosten, Versicherung, Finanzierung, steuerliche Effekte. Schon kleine Abweichungen können die Wirtschaftlichkeit deutlich verändern. Außerdem wird häufig mit Bruttorenditen geworben – also vor Steuern, vor Finanzierungskosten, vor möglichen Rückstellungen.

Investitionsabzugsbetrag (IAB) – Steuervorteil mit Haken?

Redaktion: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) wird als großer Vorteil beworben. Wo liegt das Risiko?

Linnemann: Der IAB ist ein legitimes steuerliches Instrument – aber er ist an Voraussetzungen gebunden. Wird die Investition nicht fristgerecht oder nicht in der geplanten Form umgesetzt, droht eine rückwirkende Auflösung des IAB mit Steuernachzahlung und Zinsen. Zudem ist die steuerliche Behandlung individuell. Wer allein wegen der Steuerersparnis investiert, unterschätzt oft das wirtschaftliche Risiko des Projekts selbst.

„Inflationsgeschützter Sachwert“ – stimmt das?

Redaktion: Anbieter sprechen von einem „inflationsgeschützten Sachwertinvestment“.

Linnemann: Eine PV-Anlage ist ein Sachwert, ja. Aber sie ist auch ein technisches Wirtschaftsgut mit Verschleiß, Wartungsbedarf und Wertminderung. Inflation kann Bau-, Reparatur- und Versicherungskosten erhöhen. Ob die Einnahmen das dauerhaft ausgleichen, hängt vom konkreten Vertrag und den Marktbedingungen ab.

Full-Service-Paket – Sicherheit oder Abhängigkeit?

Redaktion: Viele Projekte werden als „Full-Service-Investment“ vermarktet.

Linnemann: Das bedeutet meist, dass Planung, Bau, Wartung und Verwaltung aus einer Hand kommen. Das kann effizient sein – birgt aber Klumpenrisiken. Wenn Projektentwickler, Betreiber und Servicegesellschaft wirtschaftlich oder personell eng verbunden sind, besteht ein Interessenkonflikt. Fällt der Anbieter aus, ist oft unklar, wer Betrieb und Wartung übernimmt.

Mindestinvestition ab 150.000 € – was sollten Anleger prüfen?

Linnemann: Bei solchen Summen ist eine umfassende Due-Diligence-Prüfung unerlässlich. Dazu gehören:

  • Wer ist rechtlicher Eigentümer der Anlage?

  • Wie ist das Investitionsmodell strukturiert (Direkteigentum, Beteiligung, Gesellschaftsanteile)?

  • Gibt es Nachschusspflichten?

  • Welche Haftungsrisiken bestehen?

  • Wie belastbar sind Ertragsgutachten?

  • Was passiert bei Insolvenz des Projektträgers?

Viele Anleger unterschätzen, dass sie unternehmerisches Risiko tragen.

Gibt es Totalverlustrisiko?

Redaktion: Besteht bei solchen Investments ein Totalverlustrisiko?

Linnemann: Je nach Struktur: ja. Bei unternehmerischen Beteiligungen kann das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen, etwa bei Insolvenz oder erheblichen Projektproblemen. Selbst bei direktem Eigentum können hohe Reparaturkosten, Rechtsstreitigkeiten oder technische Mängel die Rentabilität stark beeinträchtigen.

Ihr Fazit?

Linnemann: Photovoltaik kann ein sinnvoller Baustein im Portfolio sein – aber es ist kein Sparbuch mit Solarpanel. Wer investiert, sollte nicht nur auf Rendite- und Steuerargumente schauen, sondern Verträge, Risiken und wirtschaftliche Annahmen sorgfältig prüfen – idealerweise mit unabhängiger rechtlicher und steuerlicher Beratung.

Wichtiger Hinweis für Anleger

Bei Direktinvestments in Solarprojekte bestehen insbesondere folgende Risiken:

  • Projektentwicklungs- und Bauverzögerungen

  • Technische Mängel oder Mindererträge

  • Insolvenzen von Projektträgern oder Servicegesellschaften

  • Steuerliche Rückabwicklung bei Nichterfüllung der IAB-Voraussetzungen

  • Liquiditätsrisiken bei Fremdfinanzierung

  • Rechtliche Unsicherheiten bei Vertragsgestaltung

Eine staatliche Einspeisevergütung ersetzt keine umfassende Risikoanalyse.

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