Frage: Herr Reime, die BaFin hat aktuell vor den Plattformen PrideFX (pridefx(.)top) und Vallay Finance (vall-fin(.)com) gewarnt. Beide sollen ohne Erlaubnis in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten. Was bedeutet das für Anleger?
Rechtsanwalt Reime:
Das ist ein sehr ernstes Warnsignal. Wenn die BaFin öffentlich vor einer Plattform warnt, heißt das in der Regel: Das Unternehmen besitzt keine Erlaubnis, um in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Ohne BaFin-Lizenz unterliegt der Anbieter keiner strengen Kontrolle, es gibt keine Sicherungseinrichtungen und damit auch keinen Schutz für das Geld der Anleger. Wer dort investiert, riskiert im schlimmsten Fall den Totalverlust seiner Einlage.
Frage: Woran erkennt man als Verbraucher, dass es sich um ein potenziell unseriöses Angebot handelt?
Rechtsanwalt Reime:
Es gibt mehrere Warnsignale:
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Fehlendes oder unvollständiges Impressum – wie bei PrideFX, wo weder eine Rechtsform noch eine ladungsfähige Anschrift angegeben ist.
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Herkunft aus dem Ausland – oft geben diese Plattformen Adressen in London, Zypern oder Dubai an, die bei näherer Prüfung nicht existieren oder nur Briefkastenfirmen sind.
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Hohe Renditeversprechen – wenn schnelle, garantierte Gewinne versprochen werden, ist größte Vorsicht geboten.
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Drängende Verkaufstaktiken – etwa Telefonanrufe oder E-Mails mit angeblich „einmaligen Chancen“.
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Domain-Wechsel – PrideFX ist ein gutes Beispiel: Die Betreiber wechselten schon mehrfach die Website-Adresse, vermutlich um sich neuen Ermittlungen zu entziehen.
Frage: Was sollten Betroffene tun, die schon Geld eingezahlt haben?
Rechtsanwalt Reime:
Zunächst sollte man keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht für angebliche Gebühren oder Steuern, um das eigene Geld „freizuschalten“. Das ist ein häufig genutzter Trick der Betrüger, um noch mehr Geld zu erpressen.
Dann empfehle ich dringend:
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Alle Belege sichern (E-Mails, Kontoauszüge, Chatverläufe, Vertragsdokumente).
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Sofort zur Polizei und eine Strafanzeige erstatten.
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Die eigene Bank informieren – manchmal ist es möglich, Zahlungen über sogenannte Chargeback-Verfahren zurückzuholen.
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Rechtliche Beratung einholen, um zivilrechtlich gegen Beteiligte oder Zahlungsdienstleister vorzugehen.
Frage: Wie können sich Anleger generell vor solchen Betrugsplattformen schützen?
Rechtsanwalt Reime:
Mein Rat ist klar:
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Lizenz prüfen – in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen, ob der Anbieter zugelassen ist.
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Misstrauen bei Unbekannten – wenn Sie die Plattform nicht kennen und nur durch Werbung oder Social Media darauf aufmerksam wurden, prüfen Sie genau, wer dahinter steckt.
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Kein Geld ins Ausland ohne Absicherung – Auslandsüberweisungen an unbekannte Firmen sind besonders riskant.
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Nicht auf Druck reagieren – Betrüger arbeiten oft mit Zeitdruck („Nur heute verfügbar“).
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Unabhängige Quellen nutzen – Erfahrungsberichte, Foren und Warnlisten können helfen, unseriöse Anbieter früh zu erkennen.
Frage: Gibt es rechtliche Möglichkeiten, das investierte Geld zurückzuholen?
Rechtsanwalt Reime:
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn das Geld noch nicht vollständig ins Ausland transferiert wurde, besteht die Chance, es über die Bank oder den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. In manchen Fällen können auch zivilrechtliche Ansprüche gegen Beteiligte geltend gemacht werden. Allerdings sind die Erfolgsaussichten umso geringer, je länger die Zahlungen zurückliegen und je komplexer die Geldwäsche-Strukturen sind. Deshalb gilt: Schnelles Handeln ist entscheidend.
Fazit von Rechtsanwalt Reime:
„Wer in Deutschland in Finanzprodukte investieren möchte, sollte sich niemals allein auf die Aussagen einer Plattform verlassen – selbst wenn diese professionell gestaltet ist. Prüfen Sie die Lizenz, recherchieren Sie im Internet und holen Sie sich im Zweifel fachlichen Rat. Das ist immer günstiger, als später dem verlorenen Geld hinterherzulaufen.“
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