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Interview: Rechtsanwalt Reime über die BaFin-Aufsichtsmitteilung zur ESG-Offenlegung

Tumisu (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat erklärt, dass sie dem No-Action-Letter der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) folgt und bestimmte ESG-Offenlegungspflichten vorerst nicht durchsetzt. Welche Folgen hat das für Banken, Investoren und die Transparenz am Finanzmarkt? Wir haben mit Rechtsanwalt Reime gesprochen.

Frage: Herr Reime, die BaFin schließt sich dem No-Action-Letter der EBA an. Was genau bedeutet das in der Praxis?

Reime: Konkret bedeutet es, dass Banken und Finanzinstitute zwischen dem 30. Juni 2025 und dem Inkrafttreten der neuen Offenlegungsstandards von bestimmten ESG-Berichtspflichten entlastet werden. Normalerweise müssten nach der aktuellen Fassung der CRR III nicht nur Großbanken, sondern auch kleinere Institute ESG-Risiken offenlegen. Da aber gerade über das Omnibus-Paket Vereinfachungen vorbereitet werden, sollen Institute vorübergehend nicht gezwungen werden, hohe Kosten für Berichte aufzuwenden, die möglicherweise bald nicht mehr verlangt werden.

Frage: Wer profitiert von diesem Aufschub besonders?

Reime: Vor allem kleinere und mittlere Institute. Für große Banken ist ESG-Berichterstattung längst Standard – auch, weil ihre Investoren darauf bestehen. Kleinere Häuser hätten aber mit einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand zu kämpfen. Der No-Action-Letter schützt sie davor, Ressourcen in Strukturen zu stecken, die vielleicht schon in wenigen Monaten wieder obsolet wären.

Frage: Heißt das für Anlegerinnen und Anleger, dass es nun weniger Transparenz über ESG-Risiken gibt?

Reime: Kurzfristig ja. Es wird eine Phase geben, in der Anleger weniger verpflichtende ESG-Daten von kleineren Instituten sehen. Aber: Viele Banken veröffentlichen ESG-Informationen ohnehin freiwillig, weil Investoren, Ratingagenturen und Fonds diese Daten nachfragen. Wichtig ist zu verstehen: Der Aufschub ist eine Übergangslösung, um den finalen, proportional ausgestatteten Offenlegungsstandard abzuwarten. Langfristig soll die Transparenz sogar verbessert werden, weil die neuen Vorgaben klarer und praxisnäher ausfallen sollen.

Frage: Welche Chancen und Risiken birgt dieser Schritt aus juristischer Sicht?

Reime: Die Chance liegt in der Rechtssicherheit. Institute wissen, dass sie bis zur Finalisierung des Omnibus-Pakets keine Sanktionen für das Unterlassen bestimmter ESG-Offenlegungen zu befürchten haben. Das verhindert Unsicherheit und Doppelstrukturen. Das Risiko besteht darin, dass Anleger in dieser Zeit auf freiwillige Informationen angewiesen sind, die in Qualität und Umfang stark variieren können. Wer gezielt nachhaltige Investments tätigen möchte, hat also weniger belastbare Daten.

Frage: Was sollten Anleger jetzt konkret tun?

Reime: Anleger sollten sich in dieser Übergangsphase nicht allein auf die BaFin-konformen Mindestangaben verlassen. Ich empfehle, verstärkt freiwillige Nachhaltigkeitsberichte der Institute, unabhängige ESG-Ratings sowie die Transparenzberichte von Fondsanbietern zu nutzen. Wer auf ESG-Kriterien Wert legt, muss sich bewusst sein, dass regulatorische Vorgaben gerade in Bewegung sind – und sorgfältiger hinschauen. Wichtig ist: Der Aufschub bedeutet nicht, dass ESG an Bedeutung verliert, im Gegenteil: Es soll langfristig bessere und verlässlichere Standards geben.

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