Die Redaktion im Gespräch mit der Dresdner Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zu Genussrechten beim Bio-Projekt „Naggisch“
Redaktion: Frau Bontschev, ein unverpackter Bioladen aus Neckargemünd sammelt Kapital über Genussrechte ein – verbunden mit Nachhaltigkeit, Regionalität und Gemeinschaft. Wie ordnen Sie solche Angebote grundsätzlich ein?
RAin Kerstin Bontschev: Das Konzept ist sympathisch und gesellschaftlich durchaus wünschenswert. Aber aus rechtlicher Sicht bleibt entscheidend:
Genussrechte sind keine sicheren Geldanlagen, sondern unternehmerische Beteiligungen mit Risiko.
Das wird häufig von der emotionalen Ansprache überdeckt.
Redaktion: Die Angebote versprechen Zinsen zwischen 3,5 % und 7 % – teilweise sogar als „Naturalverzinsung“. Klingt attraktiv. Wo sollten Anleger genauer hinschauen?
Bontschev: Zunächst einmal: Diese Renditen sind nur erreichbar, wenn das Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich ist. Zudem ist die sogenannte Naturalverzinsung – also etwa Rabatte oder Warenbezüge – kein klassischer finanzieller Ertrag.
Man darf das nicht verwechseln:
Das ist eher ein Kundenvorteil als eine echte Kapitalrendite.
Redaktion: Besonders hervorgehoben wird, dass das Projekt geprüft wurde und „fair und transparent“ sei. Gibt das Sicherheit?
Bontschev: Solche Prüfungen sind in der Regel keine behördlichen Kontrollen, sondern interne oder privat beauftragte Bewertungen. Sie ersetzen keine unabhängige Finanzaufsicht.
Hier ist ein ganz wichtiger Punkt:
Auch bei diesem Modell wird typischerweise von Ausnahmeregelungen der BaFin Gebrauch gemacht.
Das bedeutet:
- Kein klassischer Wertpapierprospekt
- Eingeschränkte regulatorische Kontrolle
- Weniger Anlegerschutz
Redaktion: Die Mindestlaufzeiten liegen zwischen sechs und neun Jahren. Was bedeutet das für Anleger?
Bontschev: Das ist eine erhebliche Kapitalbindung. Anleger kommen in dieser Zeit in der Regel nicht flexibel an ihr Geld. Gerade bei kleineren Unternehmen ist das Risiko erhöht, dass sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen ändern.
Redaktion: Viele Menschen investieren hier vermutlich aus Überzeugung – wegen Nachhaltigkeit und Regionalität. Ist das problematisch?
Bontschev: Emotional nachvollziehbar – aber gefährlich, wenn es die Risikoeinschätzung ersetzt.
Ich sage immer:
Ein gutes Gewissen ist kein Risikomanagement.
Auch ein nachhaltiges Unternehmen kann wirtschaftlich scheitern.
Redaktion: Kommen wir zum Kern: Wie hoch ist das Risiko konkret?
Bontschev: Ganz klar:
Es besteht ein Totalverlustrisiko.
Genussrechte sind in der Regel nachrangig. Im Insolvenzfall werden zuerst Banken und andere Gläubiger bedient. Anleger können dann leer ausgehen.
Redaktion: Für wen kann so ein Investment trotzdem sinnvoll sein?
Bontschev: Für Menschen, die bewusst sagen:
„Ich unterstütze ein lokales Projekt – und nehme das Risiko in Kauf.“
Dann ist es eher eine Mischung aus Investment und ideeller Förderung. Aber es sollte niemals als sichere Geldanlage oder Altersvorsorge verstanden werden.
Redaktion: Ihr abschließender Rat?
Bontschev:
- Investieren Sie nur Beträge, deren Verlust Sie verkraften können
- Prüfen Sie Vertragsbedingungen sehr genau
- Lassen Sie sich nicht allein von Nachhaltigkeit oder Community-Gedanken leiten
Oder kurz gesagt:
Herz einschalten – aber den Verstand nicht ausschalten.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch.
Bontschev: Sehr gerne.
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