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Interview mit Rechtsanwalt Reime zur außerordentlichen Hauptversammlung der ottonova Holding AG

Tumisu (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Reime, die ottonova Holding AG lädt für den 21. Oktober 2025 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein. Auf der Tagesordnung steht unter anderem eine Kapitalerhöhung. Was bedeutet das konkret für die Aktionäre?

Rechtsanwalt Reime: Die geplante Kapitalerhöhung um rund 51.000 Euro Grundkapital im Rahmen der sogenannten Series F Extension Round 2025 dient in erster Linie dazu, frisches Kapital in die Gesellschaft zu bringen. Dies geschieht durch die Ausgabe neuer Namensaktien, die allerdings ausschließlich an bestimmte Investoren ausgegeben werden. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre wird ausgeschlossen. Für die bisherigen Aktionäre bedeutet das eine Verwässerung ihrer Beteiligungsquote, da sich die Zahl der ausgegebenen Aktien erhöht, ohne dass sie neue Aktien erwerben können.

Frage: Welche rechtliche Grundlage hat ein solcher Bezugsrechtsausschluss, und wie ist er für Investoren einzuordnen?

Rechtsanwalt Reime: Grundsätzlich steht Aktionären nach dem Aktiengesetz ein gesetzliches Bezugsrecht zu, um ihre Beteiligungsquote zu sichern. Dieses Recht kann jedoch – wie hier – durch Beschluss der Hauptversammlung ausgeschlossen werden, wenn es im Interesse der Gesellschaft liegt, zum Beispiel zur schnellen Kapitalaufnahme bei ausgewählten Investoren. Für Investoren ist das ambivalent: Auf der einen Seite ermöglicht es der Gesellschaft eine flexible Finanzierung, auf der anderen Seite geht es zulasten der bisherigen Aktionäre, die nicht mitziehen dürfen.

Frage: Unter Tagesordnungspunkt 2 soll die Satzung geändert werden. Ist das nur eine Formalität?

Rechtsanwalt Reime: Ja, das ist eine zwingende Folge der Kapitalerhöhung. Sobald sich das Grundkapital ändert, muss die Satzung entsprechend angepasst werden, um die neuen Zahlen korrekt wiederzugeben. Für die Aktionäre bedeutet das inhaltlich nichts Neues – es ist eine technische Anpassung.

Frage: Im dritten Tagesordnungspunkt geht es um die Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds. Welche Bedeutung hat das?

Rechtsanwalt Reime: Die Nachbesetzung von Aufsichtsratsmandaten ist ein normaler Vorgang. Hier soll Frau Alexandra Rittweger in den Aufsichtsrat gewählt werden. Wichtig für Anleger ist zu sehen, welche Qualifikationen und Erfahrungen neue Mitglieder mitbringen, da der Aufsichtsrat die Kontroll- und Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand ausübt. Neue Mitglieder können also durchaus Impulse für die strategische Ausrichtung setzen.

Frage: Worauf sollten Anleger im Hinblick auf diese Hauptversammlung besonders achten?

Rechtsanwalt Reime: Entscheidend ist die Kapitalerhöhung mit dem Bezugsrechtsausschluss. Anleger sollten sich bewusst sein, dass ihre Beteiligung relativ verwässert wird. Es lohnt sich, die Hintergründe der Finanzierungsrunde genau zu prüfen – etwa, wer die neuen Investoren sind und zu welchen Konditionen sie einsteigen. Das gibt Hinweise darauf, wie der Kapitalmarkt das Unternehmen bewertet. Außerdem kann die Zusammensetzung des Aufsichtsrats mittel- bis langfristig Einfluss auf die Unternehmensstrategie haben.

 

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