Redaktion: Herr Linnemann, die BaFin hat am 16. Januar 2026 gleich vor mehreren Online-Plattformen gewarnt, darunter petrobas.ch, two-five-management.com und whiterock-financial.eu. Was ist aus Ihrer Sicht das Besorgniserregende an diesen Fällen?
RA Niklas Linnemann: Die auffallende Häufung dieser Warnmeldungen zeigt sehr deutlich, wie aggressiv und professionell Kriminelle mittlerweile im digitalen Raum vorgehen. Besonders kritisch ist, dass viele dieser Plattformen nicht nur ohne BaFin-Erlaubnis agieren, sondern gezielt den Eindruck erwecken, seriöse Anbieter zu sein – etwa durch Identitätsmissbrauch real existierender Finanzunternehmen. Für Verbraucher ist das auf den ersten Blick oft nicht erkennbar.
Redaktion: Die Webseite petrobas.ch etwa wird von der BaFin als Plattform für unerlaubte Festgeldangebote genannt. Warum sind gerade Festgeldangebote ein beliebtes Einfallstor für Betrüger?
RA Linnemann: Festgeldversprechen bieten eine scheinbare Sicherheit und Planbarkeit – zwei Eigenschaften, die in wirtschaftlich unsicheren Zeiten besonders gefragt sind. Betrüger nutzen das gezielt aus, indem sie hohe Zinssätze in Aussicht stellen und sich als regulierte Anbieter ausgeben. Viele Anleger prüfen die Seriosität nicht ausreichend, gerade wenn die Websites professionell gestaltet sind und deutschsprachigen Support bieten.
Redaktion: Im Fall von two-five-management.com liegt laut BaFin sogar ein Identitätsmissbrauch einer registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft vor. Welche rechtlichen Schritte kann ein Unternehmen in so einem Fall einleiten?
RA Linnemann: In einem solchen Fall steht dem betroffenen Unternehmen eine strafrechtliche Anzeige wegen Identitätsdiebstahls zu, außerdem können zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Parallel ist die Zusammenarbeit mit der BaFin und – bei internationalen Fällen – auch mit ausländischen Behörden wichtig, um die Plattform vom Netz zu nehmen. Leider sitzen die Betreiber oft in schwer greifbaren Jurisdiktionen.
Redaktion: Viele dieser Plattformen werben mit Kryptowerten und sogenannten „sicheren Anlagen“. Was raten Sie Anlegern, um sich vor solchen Angeboten zu schützen?
RA Linnemann: Es gibt drei Grundregeln: Erstens, überprüfen Sie immer, ob ein Anbieter in der BaFin-Datenbank gelistet ist. Zweitens, seien Sie besonders vorsichtig bei Versprechungen hoher Renditen ohne Risiko – das ist in der Finanzwelt ein rotes Tuch. Drittens, lassen Sie sich im Zweifel unabhängig rechtlich oder finanziell beraten, bevor Sie Geld überweisen. Ein gesundes Maß an Skepsis schützt oft vor großem Schaden.
Redaktion: Wie bewerten Sie das Vorgehen der BaFin in diesen Fällen?
RA Linnemann: Die BaFin leistet hier wichtige Arbeit im Bereich Verbraucherschutz. Allerdings ist sie letztlich nur eine warnende Instanz – sie kann die Betrüger nicht selbst zur Rechenschaft ziehen. Es braucht stärkere internationale Kooperation, schnellere Reaktionsmechanismen bei Domainabschaltungen und eine noch engere Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden. Auch die Plattformbetreiber, etwa Hosting-Services, sollten stärker in die Pflicht genommen werden.
Redaktion: Was wäre Ihr abschließender Appell an Verbraucher, die auf solche Plattformen hereingefallen sind?
RA Linnemann: Wer betroffen ist, sollte sich nicht schämen – diese Angebote sind oft extrem gut gemacht. Wichtig ist, zügig zu handeln: Kontaktieren Sie einen Anwalt, sichern Sie Beweise (z. B. E-Mails, Zahlungsbelege, Screenshots), erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und informieren Sie Ihre Bank. In vielen Fällen besteht noch die Möglichkeit, Zahlungen rückgängig zu machen – vor allem bei schnellen Reaktionen.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Linnemann.
RA Niklas Linnemann: Sehr gerne.
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