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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow zur BaFin-Warnung: Gefälschtes Schreiben und betrügerische Krypto-Plattform „Anexo-Ex“

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor einem gefälschten Schreiben, das über WhatsApp im Namen der Finanzaufsicht verschickt wird. Was ist Ihre Einschätzung dazu?

Michael Iwanow: Solche Fälschungen sind brandgefährlich. Die Täter nutzen das Vertrauen in die BaFin aus, um Druck auf potenzielle Opfer auszuüben. In dem Fall wird versucht, Zahlungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Initial Exchange Offering (IEO) über eine Plattform namens Anexo-Ex zu erzwingen – unter dem Deckmantel behördlicher Legitimität. Das ist nicht nur dreist, sondern auch strafbar.

Redaktion: Welche Risiken bestehen konkret für Verbraucher, die ein solches Schreiben erhalten?

Iwanow: Wer dieses gefälschte Schreiben ernst nimmt, könnte Geld an die Hintermänner überweisen – in dem Glauben, einer behördlichen Zahlungsaufforderung Folge zu leisten. Außerdem werden oft persönliche Daten wie Ausweiskopien oder Wallet-Zugänge verlangt, was später zu Identitätsdiebstahl oder weiterem Betrug führen kann. Die Gefahr besteht auch darin, dass Betroffene durch diese Masche mehrfach geschädigt werden – etwa wenn sie bereits zuvor bei der Plattform Anexo investiert hatten und nun zusätzlich zur Kasse gebeten werden.


Redaktion: Die BaFin weist darauf hin, dass Anexo Capital Concepts keine Erlaubnis hat. Warum ist das so wichtig?

Iwanow: In Deutschland dürfen nur von der BaFin zugelassene Anbieter Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringen. Fehlt diese Erlaubnis, ist das Geschäftsmodell schlicht illegal. Anleger genießen in einem solchen Fall keinen gesetzlichen Schutz – weder durch die Einlagensicherung noch durch die Finanzaufsicht. Wer dort investiert, handelt auf eigenes Risiko – und hat in der Regel keine Chance, das verlorene Geld zurückzuerhalten.

Redaktion: Was sollten betroffene oder verunsicherte Verbraucher jetzt tun?

Iwanow: Zunächst: Nicht zahlen, keine Dokumente senden, keine Links anklicken. Dann sollte man den Vorfall der BaFin melden, idealerweise auch Anzeige bei der Polizei erstatten. Wer bereits Zahlungen geleistet hat, sollte sich dringend anwaltlich beraten lassen – etwa um eventuelle Rückforderungsansprüche zu prüfen oder den Schaden zu begrenzen. Und ganz wichtig: Immer die Seriosität eines Angebots oder einer Kommunikation prüfen, besonders wenn vermeintliche Behörden involviert sind.


Redaktion: Vielen Dank, Herr Iwanow, für Ihre Einschätzung.

Iwanow: Sehr gern. Je früher man solche Betrugsversuche erkennt, desto besser lässt sich der Schaden begrenzen.

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