Frage: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor betrügerischen Jobangeboten, die im Namen der sterestra GmbH verbreitet werden. Was steckt dahinter?
Michael Iwanow:
Hier handelt es sich um einen klassischen Fall von Identitätsmissbrauch. Betrüger nutzen den Namen eines real existierenden Unternehmens – in diesem Fall der sterestra GmbH – und erfinden dazu vermeintlich seriöse Jobangebote. Bewerber sollen dann angeblich im Rahmen einer Remote-Tätigkeit Bankkonten eröffnen und diese für Überweisungen an Dritte bereitstellen. In Wahrheit werden sie damit zu Finanzagenten gemacht, die unbewusst Geldwäsche oder unerlaubte Zahlungsdienste betreiben.
Frage: Welche Risiken drohen den Betroffenen, wenn sie auf so ein Angebot eingehen?
Michael Iwanow:
Die Risiken sind gravierend. Zum einen kann man sich strafbar machen, weil das Betreiben unerlaubter Zahlungsdienste nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) verboten ist. Zum anderen können auch zivilrechtliche Ansprüche entstehen: Das bedeutet, dass Personen, deren Geld über diese „Agentenkonten“ weitergeleitet wurde, Rückzahlungen vom vermeintlichen „Mitarbeiter“ verlangen können. Zusätzlich besteht ein hohes Risiko, dass persönliche Daten wie Ausweiskopien, Bankverbindungen oder Adressen von den Tätern für weitere Betrugsdelikte missbraucht werden.
Frage: Wie können Arbeitssuchende erkennen, dass es sich um ein betrügerisches Jobangebot handelt?
Michael Iwanow:
Es gibt einige Warnsignale:
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Ungewöhnliche Aufgaben – wenn die Haupttätigkeit darin besteht, Konten zu eröffnen oder Geldtransfers durchzuführen, ist höchste Vorsicht geboten.
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Unklare Kommunikation – oft gibt es keine seriösen Vorstellungsgespräche oder offizielle Firmen-E-Mail-Adressen.
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Druck und Eile – Bewerber sollen möglichst schnell persönliche Daten und Bankunterlagen herausgeben.
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Falsche Internetseiten – die Betrüger nutzen täuschend echt gestaltete Fake-Webseiten, die oft nur in Details von der echten Unternehmensseite abweichen.
Frage: Was sollten Betroffene tun, die bereits auf solche Angebote hereingefallen sind?
Michael Iwanow:
Wer bereits persönliche Daten oder Bankinformationen weitergegeben hat, sollte sofort reagieren:
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Unverzüglich die Bank informieren, um mögliche Transaktionen zu stoppen.
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Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten – die BaFin empfiehlt ausdrücklich, die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
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Falls bereits Gelder transferiert wurden, sollten Betroffene zivilrechtliche Beratung suchen, um mögliche Haftungsrisiken einzuschätzen.
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Wichtig ist auch, seine digitale Identität zu schützen – Passwörter ändern, Kreditkarten überwachen und gegebenenfalls Schufa oder vergleichbare Stellen informieren.
Frage: Welche präventiven Maßnahmen empfehlen Sie allgemein, um sich vor Identitätsmissbrauch in Zusammenhang mit Jobangeboten zu schützen?
Michael Iwanow:
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Unternehmen prüfen: Bevor man ein Jobangebot annimmt, sollte man immer auf der offiziellen Unternehmenswebsite nachsehen, ob die Stelle dort wirklich ausgeschrieben ist.
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Skepsis bei Remote-Angeboten: Insbesondere wenn kein persönliches Gespräch oder Video-Interview stattfindet.
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Keine Konten im eigenen Namen für Dritte eröffnen – das ist ein absolutes Alarmsignal.
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Keine sensiblen Daten wie Ausweiskopien oder Bankunterlagen an unbekannte Dritte weitergeben.
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Zudem sollte man die BaFin-Unternehmensdatenbank nutzen, um zu überprüfen, ob ein Anbieter wirklich registriert ist.
Frage: Ihr Fazit für Betroffene?
Michael Iwanow:
Identitätsmissbrauch ist heute eine der größten Gefahren im digitalen Raum. Wer Opfer solcher Machenschaften wird, ist nicht nur emotional belastet, sondern kann auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen erleiden. Deshalb gilt: Misstrauen ist der beste Schutz. Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es das meistens auch.
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