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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow zu den aktuellen BaFin-Warnungen: „Jetzt ist schnelles Handeln gefragt“

Tumisu (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Iwanow, die BaFin hat heute erneut vor betrügerischen Websites gewarnt, darunter interactiveassets.cc und lucid-capitalmanagement.com. Was genau ist hier passiert?

Michael Iwanow: Die BaFin weist völlig zurecht auf ein wachsendes Problem hin. In beiden Fällen geht es um Identitätsmissbrauch. Die Betreiber der genannten Websites geben sich fälschlich als bekannte, regulierte Finanzdienstleister aus – etwa als die Börse Stuttgart oder eine registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft. Tatsächlich haben sie keine BaFin-Erlaubnis und bieten Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne jede Zulassung an.

Redaktion: Viele Anleger fragen sich nun, ob sie betroffen sind. Woran erkennt man, dass man mit einem unseriösen Anbieter zu tun hat?

Michael Iwanow: Es gibt einige Warnsignale. Zum Beispiel, wenn Anleger ungefragt kontaktiert werden, etwa per E-Mail oder Telefon, oder wenn mit hohen Renditen ohne Risiko geworben wird. Weitere Indizien sind falsche BaFin-Logos, undurchsichtige Geschäftsmodelle oder Websites ohne Impressum. Spätestens wenn Einzahlungen auf ausländische Konten erfolgen sollen oder Druck zur schnellen Investition aufgebaut wird, sollte man stutzig werden.

Redaktion: Was sollten Anleger tun, die bereits investiert haben und nun befürchten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein?

Michael Iwanow: Das Wichtigste ist: Schnell handeln. Die Betroffenen sollten:

  1. Zahlungen sofort stoppen und ihre Bank kontaktieren, um evtl. Rückbuchungen zu prüfen.

  2. Anzeige bei der Polizei erstatten, möglichst mit allen Unterlagen (Vertragskopien, Mailverläufe, Zahlungsbelege).

  3. BaFin und Verbraucherzentralen informieren, um weitere Schritte abzustimmen.

  4. Kontakt zu einem Anwalt mit Erfahrung im Kapitalanlagerecht aufnehmen. In manchen Fällen kann man über zivilrechtliche Wege versuchen, Gelder zurückzuholen – etwa bei Zahlungen über Kreditkarte oder in bestimmten EU-Ländern.

Redaktion: Gibt es überhaupt Chancen, verlorenes Geld zurückzuerlangen?

Michael Iwanow: Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Gelder z. B. über regulierte Zahlungsdienstleister geflossen sind, kann man manchmal über den sogenannten Chargeback-Prozess bei Kreditkarten etwas erreichen. Bei Kryptowährungen oder Zahlungen auf Offshore-Konten wird es schwieriger, aber nicht unmöglich. Wichtig ist: Je früher man aktiv wird, desto besser.

Redaktion: Was raten Sie Anlegern ganz grundsätzlich im Umgang mit Online-Finanzangeboten?

Michael Iwanow: Vertrauen Sie niemals allein dem, was auf einer Website steht – recherchieren Sie unabhängig. Überprüfen Sie den Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank, achten Sie auf ein vollständiges Impressum und vergleichen Sie Angebote mit realistischen Marktzinsen. Und wenn Sie Zweifel haben: Lieber einmal zu viel bei einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale nachfragen als später alles zu verlieren.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Iwanow.

Michael Iwanow: Sehr gerne – und ich kann nur sagen: In der Finanzwelt gilt mehr denn je – Vorsicht ist besser als Nachsicht.

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