Interviewer: Herr Iwanow, die BaFin hat kürzlich mehrere Warnungen ausgesprochen und Maßnahmen gegen Unternehmen wie die ASM Projekt AG, Safefin GmbH und Coinvestor Partners GmbH ergriffen. Beginnen wir mit der ASM Projekt AG: Was genau ist hier passiert?
Michael Iwanow: Die BaFin hat festgestellt, dass die ASM Projekt AG ohne die erforderliche Erlaubnis das sogenannte Einlagengeschäft betrieben hat. Das Unternehmen hat in Deutschland ansässige Geldgeber durch „Private Darlehensverträge“ dazu bewegt, Gelder zu investieren, mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung. Genau das fällt unter das Einlagengeschäft, das in Deutschland einer Lizenzierung durch die BaFin bedarf. Da diese Lizenz nicht vorlag, wurde das Unternehmen nun angewiesen, das Geschäft sofort einzustellen und alle eingenommenen Gelder zurückzuzahlen.
Interviewer: Was bedeutet es, dass die BaFin-Bescheide „sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig“ sind?
Michael Iwanow: Das bedeutet, dass die Anordnung der BaFin unmittelbar umgesetzt werden muss, selbst wenn die betroffenen Parteien noch Rechtsmittel dagegen einlegen können. Die ASM Projekt AG könnte beispielsweise Widerspruch oder eine Klage gegen die BaFin-Anordnung einreichen. Solange jedoch kein gegenteiliges Urteil vorliegt, bleibt die Anordnung in Kraft und muss befolgt werden.
Interviewer: Welche Risiken bestehen für Anleger, die in solche Darlehensmodelle investieren?
Michael Iwanow: Anleger sollten besonders vorsichtig sein, wenn ein Unternehmen eine unbedingte Rückzahlung verspricht, aber keine BaFin-Lizenz besitzt. Das Fehlen einer Lizenz bedeutet, dass die Einlagen nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind. Im schlimmsten Fall könnte das Unternehmen zahlungsunfähig werden und die Anleger verlieren ihr gesamtes Kapital.
Interviewer: Neben der ASM Projekt AG hat die BaFin auch vor den Websites safefin.org und coinvestor-ai.com gewarnt. Was ist hier der Sachverhalt?
Michael Iwanow: In beiden Fällen besteht der Verdacht, dass die betreffenden Unternehmen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbieten. Auffällig ist, dass sowohl die Safefin GmbH als auch die Coinvestor Partners GmbH missbräuchlich Teile des Impressums einer lizenzierten deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaft verwendet haben. Das ist besonders gefährlich, weil es den Eindruck erweckt, als sei das Unternehmen reguliert, obwohl es tatsächlich keine Erlaubnis der BaFin hat.
Interviewer: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen solchen Unternehmen?
Michael Iwanow: Die BaFin kann Unternehmen, die unerlaubt Finanzdienstleistungen anbieten, untersagen, ihre Geschäfte weiterzuführen. Zusätzlich können strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, da das Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) eine Straftat darstellt. Betroffene Unternehmen und ihre Verantwortlichen riskieren hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die in Finanzprodukte investieren wollen?
Michael Iwanow: Anleger sollten immer überprüfen, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist. Die BaFin bietet eine Unternehmensdatenbank an, in der sich alle lizenzierten Finanzdienstleister finden. Zudem gilt: Wenn eine Geldanlage zu gut klingt, um wahr zu sein – etwa mit hohen Renditen bei angeblich „garantierter“ Sicherheit – sollte man besonders vorsichtig sein. Im Zweifelsfall empfehle ich, einen unabhängigen Finanzexperten oder Rechtsanwalt zu konsultieren, bevor man investiert.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Herr Iwanow!
Michael Iwanow: Sehr gerne.
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