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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow zu aktuellen BaFin-Meldungen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Thema: Unerlaubte Geschäfte und Verbraucherschutz

Redaktion (R): Herr Iwanow, die BaFin hat am 24. März 2025 zwei Meldungen veröffentlicht – eine zu Smarter Habitat GmbH & Co. KG und eine zweite zu GlobalInvestFx Management B.V. Wie bewerten Sie diese aktuellen Hinweise der Finanzaufsicht?

RA Michael Iwanow (MI): Beide Meldungen zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, dass sich Anlegerinnen und Anleger intensiv mit der Seriosität und Zulässigkeit von Finanzangeboten auseinandersetzen. In beiden Fällen gibt es deutliche Hinweise darauf, dass die Anbieter ohne die erforderliche Erlaubnis oder ohne vorgeschriebene Unterlagen am Markt auftreten – das ist aus Sicht des Anlegerschutzes äußerst problematisch.

R: Beginnen wir mit Smarter Habitat GmbH & Co. KG. Die BaFin sieht Anhaltspunkte dafür, dass Kommanditbeteiligungen ohne einen gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsprospekt angeboten werden. Was bedeutet das konkret?

MI: Wenn eine Vermögensanlage – wie hier Kommanditbeteiligungen unter dem Namen „ecoHAB“ – öffentlich angeboten wird, ist nach dem Vermögensanlagengesetz zwingend ein genehmigter Verkaufsprospekt erforderlich. Dieser dient dem Schutz potenzieller Anleger und soll umfassende Informationen über das Produkt, die Risiken und den Emittenten bereitstellen. Fehlt dieser Prospekt, spricht vieles dafür, dass hier gegen gesetzliche Informationspflichten verstoßen wurde – ein ernstzunehmendes Warnsignal.

R: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen einem Unternehmen, wenn es gegen diese Pflicht verstößt?

MI: Die BaFin kann in solchen Fällen das öffentliche Angebot untersagen und Zwangsgelder verhängen. Zudem können sich zivilrechtliche Haftungsrisiken ergeben, etwa Schadensersatzforderungen von Anlegern. In gravierenden Fällen kann auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

R: Der zweite Fall betrifft die Plattform globalinvestfx.de. Hier warnt die BaFin vor dem Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen. Was steckt dahinter?

MI: Die Warnung bezieht sich offenbar auf das Angebot von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen durch eine Firma, die in Deutschland nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt. In diesem konkreten Fall scheint es, dass die niederländische Firma GlobalInvestFx Management B.V. – oder möglicherweise unbekannte Betreiber – über die genannte Website Dienste anbieten, die einer Erlaubnis der BaFin bedürfen. Solche Angebote sind illegal, wenn sie ohne entsprechende Lizenz erfolgen.

R: Was bedeutet das für Anleger, die dort bereits investiert haben oder dies beabsichtigen?

MI: Anleger sollten in solchen Fällen dringend Vorsicht walten lassen. Wenn eine Plattform nicht von der BaFin zugelassen ist, besteht ein erhöhtes Risiko für Betrug oder Totalverlust. Wer bereits investiert hat, sollte rechtlichen Rat einholen und dokumentieren, was genau abgeschlossen wurde. Oft ist auch die Rückabwicklung solcher Geschäfte schwierig, da die Betreiber im Ausland sitzen oder anonym agieren.

R: Was raten Sie allgemein Verbraucherinnen und Verbrauchern im Umgang mit solchen Angeboten?

MI: Ich empfehle, bei Finanzangeboten immer zunächst zu prüfen, ob ein Verkaufsprospekt vorliegt oder ob der Anbieter bei der BaFin registriert ist. Die BaFin bietet hierfür eine öffentliche Unternehmensdatenbank. Auch ein gesundes Maß an Skepsis ist hilfreich: Versprechungen hoher Renditen bei angeblich sicherem Risiko sollten grundsätzlich kritisch hinterfragt werden. Im Zweifel ist eine rechtliche Erstberatung meist gut investiertes Geld.

R: Vielen Dank, Herr Iwanow, für die Einschätzungen.

MI: Sehr gerne. Bleiben Sie kritisch – das schützt Ihr Kapital.

 

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