Interviewer: Herr Iwanow, der Solaranbieter hep hat die Rückzahlung von Nachrangdarlehen im Wert von 10 Millionen Euro verpasst. Viele Anleger sind besorgt. Wie ist die rechtliche Lage?
Rechtsanwalt Michael Iwanow: Zunächst einmal ist die Lage für die betroffenen Anleger tatsächlich kritisch. Die Rückzahlungsfrist für die Nachrangdarlehen ist am 31.12.2024 abgelaufen, und bisher gibt es seitens hep keine Anzeichen, dass die Zahlung bald erfolgt. Nachrangdarlehen sind besonders problematisch, da die Anleger im Insolvenzfall als nachrangige Gläubiger erst bedient werden, wenn alle anderen Forderungen erfüllt sind. Im schlimmsten Fall bedeutet das einen Totalverlust.
Interviewer: Was unterscheidet Nachrangdarlehen von anderen Investitionsformen?
Michael Iwanow: Bei Nachrangdarlehen handelt es sich um eine besondere Form der Finanzierung, die dem Unternehmen Eigenkapital-ähnlich zur Verfügung gestellt wird. Das heißt: Sollte hep in die Insolvenz geraten, werden die Nachrangdarlehensgeber erst bedient, wenn alle anderen Gläubiger – wie Banken oder Lieferanten – ausgezahlt wurden. Dadurch tragen die Anleger ein erhöhtes Risiko.
Interviewer: hep begründet die ausgebliebene Rückzahlung mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Wie sollten Anleger darauf reagieren?
Michael Iwanow: Wichtig ist jetzt, schnell zu handeln und nicht abzuwarten. Anleger sollten prüfen lassen, ob sie möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen können. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die Risiken des Nachrangdarlehens im Vorfeld ausreichend erläutert wurden. Die Rechtsprechung ist hier klar: Wenn Berater die Anleger nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt haben, besteht die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern.
Interviewer: Was konkret können betroffene Anleger jetzt tun?
Michael Iwanow: Zunächst sollten die Anleger sämtliche Unterlagen zusammentragen, insbesondere die Vertragsdokumente und Beratungsprotokolle. Dann empfehle ich, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um die individuellen Ansprüche prüfen zu lassen. Möglicherweise bestehen Haftungsansprüche gegen Vermittler oder Berater, wenn diese die Risiken verharmlost oder nicht korrekt dargestellt haben.
Interviewer: Welche Chancen haben Anleger, ihr Geld zurückzubekommen?
Michael Iwanow: Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Anleger nachweisen können, dass sie unzureichend über die Risiken aufgeklärt wurden, stehen die Chancen gut, zumindest teilweise entschädigt zu werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Vermittler die Risiken systematisch verharmlost haben. Doch auch wenn hep zahlungsunfähig ist, lohnt sich die Prüfung von Insolvenzforderungen.
Interviewer: Kann man hep selbst haftbar machen?
Michael Iwanow: Grundsätzlich ja, aber das ist oft schwierig. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird, bleibt möglicherweise nur die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren. Dennoch sollten Anleger parallel prüfen, ob sie Ansprüche gegen Berater oder Vermittler geltend machen können.
Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die sich unsicher fühlen?
Michael Iwanow: Ich empfehle dringend, sich nicht allein auf die Aussagen von hep zu verlassen. Auch wenn das Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten als Grund angibt, sollten die Anleger rechtlich prüfen lassen, ob sie getäuscht oder unzureichend beraten wurden. Je früher man aktiv wird, desto besser stehen die Chancen, rechtliche Schritte einzuleiten und möglichen Schaden zu begrenzen.
Interviewer: Vielen Dank, Herr Iwanow, für die aufschlussreichen Informationen.
Michael Iwanow: Gern geschehen. Es ist wichtig, dass Anleger ihre Rechte kennen und entschlossen handeln.
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