Startseite Allgemeines Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow (Cramer Rechtsanwälte, Dresden): „Anleger sollten jetzt schnell handeln“
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow (Cramer Rechtsanwälte, Dresden): „Anleger sollten jetzt schnell handeln“

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay
Teilen

Frage: Herr Iwanow, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor der Website kapitalcheck.de. Was genau steckt dahinter?

Michael Iwanow: Die BaFin hat öffentlich gemacht, dass die Betreiber der Website kapitalcheck.de – die angeblich unter dem Namen ONESANA GmbH auftreten – ohne die erforderliche Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungen anbieten. Konkret geht es um die Vermittlung von Festgeldanlagen, also Angebote, bei denen Verbraucher ihr Geld vermeintlich sicher zu einem festen Zinssatz anlegen können. Doch Vorsicht: Ohne BaFin-Erlaubnis ist dieses Geschäftsmodell in Deutschland illegal.

Frage: Was bedeutet das für Anleger, die dort bereits investiert haben?

Michael Iwanow: Wer über kapitalcheck.de bereits Geld angelegt hat, muss leider davon ausgehen, dass er Opfer eines unerlaubten Finanzgeschäfts geworden ist – und im schlimmsten Fall auch eines Betrugs. Die ONESANA GmbH verfügt nach aktuellem Stand nicht über eine BaFin-Lizenz. Das heißt: Weder Einlagensicherung noch ein rechtlicher Rahmen schützt hier die Anleger. Es besteht akute Gefahr, dass das Geld verloren ist oder nie ordnungsgemäß angelegt wurde.

Frage: Welche rechtlichen Schritte können Betroffene nun unternehmen?

Michael Iwanow: Zunächst sollte jeder Anleger sofort alle Unterlagen sichern – E-Mails, Verträge, Überweisungsbelege. Im nächsten Schritt empfiehlt sich die Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft, idealerweise mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts. Parallel prüfen wir in unserer Kanzlei für Mandanten, ob zivilrechtliche Schritte – etwa Schadensersatzansprüche gegen Hintermänner oder Zahlungsdienstleister – möglich sind.

Frage: Besteht überhaupt noch eine Chance, das Geld zurückzubekommen?

Michael Iwanow: Das ist natürlich vom Einzelfall abhängig. Wenn Gelder noch nicht ins Ausland weitergeleitet wurden oder wenn Zahlungsdienstleister eingebunden waren, kann ein zivilrechtlicher Weg Erfolg haben. Auch Banken oder Zahlungsabwickler, die wissentlich oder fahrlässig Transaktionen für nicht-lizenzierte Anbieter durchgeführt haben, können unter Umständen haftbar gemacht werden. Wichtig ist: Je schneller reagiert wird, desto besser sind die Chancen.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, sich vor solchen Fällen zu schützen?

Michael Iwanow: Ja – Anleger sollten immer vor einer Investition in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen, ob der Anbieter überhaupt lizenziert ist. Zudem ist Vorsicht geboten bei unrealistisch hohen Zinsen, Druck zur schnellen Entscheidung oder fehlender Transparenz im Impressum. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine anwaltliche Ersteinschätzung – lieber früh als zu spät.

Frage: Wie können sich Betroffene an Sie wenden?

Michael Iwanow: Wir bei Cramer Rechtsanwälte bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung für geschädigte Anleger an. Wer betroffen ist, kann sich gerne telefonisch oder über unsere Website melden. Wir prüfen dann individuell, welche Schritte sinnvoll sind – ob Strafanzeige, Rückforderung oder zivilrechtliche Ansprüche.


Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Festgenommene Mariachi-Brüder in Texas wieder frei

Eine Familie aus Südtexas, zu der zwei junge Mariachi-Musiker gehören, ist nach...

Allgemeines

890 Euro gegen ein Flugzeug – Linz erlebt wohl kleinste Flugzeugpfändung der Welt

Manchmal braucht es für große Luftfahrtgeschichte nur 890 Euro – und einen...

Allgemeines

Eppstein

US-Behörden haben mit einer Durchsuchung der früheren Ranch des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey...

Allgemeines

Großbritannien: Unterhaus lehnt Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren ab

In Großbritannien wird es vorerst kein gesetzliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche...