🔎 „Verbraucher sollten jetzt unbedingt handeln“
Herr Högel, die PMR Photovoltaikmontage Rostock GmbH ist insolvent. Was bedeutet das konkret für betroffene Kunden, die Anzahlungen geleistet haben oder auf eine Leistung warten?
Maurice Högel:
Die Insolvenz bedeutet zunächst, dass die PMR GmbH zahlungsunfähig ist – sie kann ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Für Kundinnen und Kunden, die bereits Anzahlungen für Solaranlagen geleistet oder Verträge abgeschlossen haben, heißt das leider: Die versprochene Leistung wird unter Umständen nicht mehr erbracht, und es besteht das Risiko, dass gezahltes Geld verloren ist.
Das klingt beunruhigend. Was sollten betroffene Verbraucher jetzt tun?
Högel:
Handeln – und zwar möglichst schnell. Betroffene sollten:
- Den Insolvenzbeschluss genau dokumentieren – am besten abspeichern oder ausdrucken.
- Alle Vertragsunterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise zusammenstellen.
- Ihre Forderung beim vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden. In diesem Fall ist das Rechtsanwalt Dr. Achim Ahrendt aus Rostock.
- Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen – etwa über die im Beschluss genannte Telefonnummer oder per E-Mail, um das weitere Vorgehen zu klären.
Wie meldet man eine Forderung richtig an? Gibt es da ein Formular?
Högel:
In der Regel stellt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens ein offizielles Forderungsanmeldungsformular zur Verfügung. Momentan befinden wir uns aber noch im Stadium des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Eine formale Forderungsanmeldung ist erst nach der offiziellen Verfahrenseröffnung möglich – bis dahin kann man aber bereits seinen Anspruch schriftlich ankündigen.
Was ist mit bereits überwiesenen Anzahlungen – gibt es Hoffnung auf Rückerstattung?
Högel:
Das hängt davon ab, ob aus der Insolvenzmasse genug Vermögen vorhanden ist, um Gläubiger zu befriedigen. Kund:innen sind in der Regel sogenannte „ungesicherte Insolvenzgläubiger“ – das bedeutet: Sie bekommen erst Geld, wenn gesicherte Gläubiger, wie Banken oder das Finanzamt, bedient wurden. Im besten Fall erhalten Verbraucher eine Quote, also einen Teil ihres Geldes zurück. Das kann aber Jahre dauern – oder in manchen Fällen gar nichts sein.
Kann ich vom Vertrag zurücktreten oder kündigen?
Högel:
Ja, das kann sinnvoll sein – vor allem, um Schadenersatzansprüche zu sichern oder zu dokumentieren, dass man keine Leistung mehr erwartet. Aber auch hier gilt: Das sollte gut begründet und am besten juristisch begleitet erfolgen. Wer sich unsicher ist, sollte rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Was ist mit bereits verbauten Anlagen oder angefangenen Arbeiten?
Högel:
Wenn Arbeiten begonnen wurden, aber nicht abgeschlossen sind, kann das sehr kompliziert werden. Es ist möglich, dass der Insolvenzverwalter entscheidet, die begonnenen Aufträge nicht zu Ende zu führen. In dem Fall sollte man schnell Beweise sichern, etwa durch Fotos, Zeugen und Dokumentation des Baufortschritts – und sich dann um eine rechtliche oder handwerkliche Weiterführung durch Dritte bemühen.
Welche Rolle spielt der vorläufige Insolvenzverwalter – was dürfen Kunden von ihm erwarten?
Högel:
Der vorläufige Insolvenzverwalter – hier Dr. Ahrendt – hat die Aufgabe, das noch vorhandene Vermögen zu sichern und das Unternehmen zu prüfen. Er ist nicht automatisch Ansprechpartner für individuelle Ansprüche, aber er muss dafür sorgen, dass das Verfahren transparent und korrekt abläuft. Er wird auch darüber entscheiden, ob das Unternehmen fortgeführt oder abgewickelt wird.
Und wie erfahren Verbraucher, ob das Verfahren eröffnet wird?
Högel:
Das wird über das offizielle Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Ich empfehle allen Betroffenen, die Website regelmäßig zu prüfen – und sich ggf. dort einen Benachrichtigungsdienst einzurichten. Nach Eröffnung des Verfahrens erfolgt dann auch der Aufruf zur Forderungsanmeldung mit Fristsetzung.
Ihr Rat an betroffene Verbraucher in einem Satz?
Högel:
Bleiben Sie ruhig, aber handeln Sie zügig – und sichern Sie alle Unterlagen, Zahlungen und Kommunikation.
Vielen Dank für das Gespräch.
💡 Hinweis für Betroffene:
Wenn Sie Kunde der PMR Photovoltaikmontage Rostock GmbH sind und Hilfe bei der rechtlichen Einordnung oder Forderungsanmeldung benötigen, wenden Sie sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Verbraucherrecht.
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