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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur Insolvenz der MySolartec GmbH & Co. KG: „Verbraucher müssen jetzt schnell und geordnet handeln“

geralt (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Högel, das Amtsgericht Bielefeld hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die MySolartec GmbH & Co. KG eröffnet. Was bedeutet das für Kundinnen und Kunden des Unternehmens?

Maurice Högel: Zunächst einmal: Die Insolvenz ist noch nicht endgültig eröffnet, sondern es handelt sich um ein sogenanntes vorläufiges Insolvenzverfahren. Das heißt, es wird aktuell geprüft, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Sie können ihre offenen Forderungen noch nicht offiziell anmelden – sollten aber bereits jetzt aktiv werden.

Redaktion: Was ist über die Gesellschaft bekannt?

Högel: Die MySolartec GmbH & Co. KG ist unter der HRA 17215 beim Amtsgericht Bielefeld registriert. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die SMB GmbH, vertreten durch Herrn Brusk Alma. Die Adresse ist Herforder Straße 130 in Bielefeld. Das Unternehmen war offenbar im Bereich Photovoltaik bzw. Solartechnik tätig. In vielen dieser Insolvenzfälle stehen Zahlungen für nicht oder nur teilweise erbrachte Leistungen im Raum – also z. B. Anzahlungen für Solaranlagen, die nie installiert wurden.

Redaktion: Was können betroffene Verbraucher jetzt konkret tun?

Högel: Zunächst empfehle ich, sämtliche Unterlagen zu sichern: Rechnungen, Verträge, Anzahlungsbelege, E-Mails und gegebenenfalls auch Fotos vom Zustand der Baustelle. Wer bereits Zahlungen geleistet hat, sollte versuchen, seine Forderung lückenlos zu dokumentieren.

Dann: Informieren Sie sich regelmäßig über den Stand des Verfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Geese aus Bielefeld. Sobald das Verfahren eröffnet wird – das dürfte einige Wochen dauern – kann man seine Forderungen formell beim Insolvenzverwalter anmelden. Aktuell ist das noch nicht möglich, aber man kann sich vorbereiten.

Redaktion: Wie können Kundinnen und Kunden ihre Forderungen anmelden?

Högel: Sobald die offizielle Insolvenzeröffnung erfolgt ist, wird dies im Insolvenzbekanntmachungsportal veröffentlicht (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Dort wird dann auch die Frist zur Forderungsanmeldung genannt. Man sollte diese Frist unbedingt einhalten. Die Anmeldung erfolgt dann meist schriftlich oder digital über ein Formular, das vom Insolvenzverwalter bereitgestellt wird.

Redaktion: Was ist mit Verbrauchern, die per Vorkasse gezahlt haben, aber keine Ware erhalten haben?

Högel: Diese Kundinnen und Kunden haben grundsätzlich unbesicherte Insolvenzforderungen. Sie können ihre Zahlungen als Forderung anmelden – müssen aber damit rechnen, dass sie im besten Fall nur eine Quote erhalten, also einen Teil des Geldes zurückbekommen. Die tatsächliche Höhe hängt davon ab, wie viel Vermögen bei der Firma noch vorhanden ist und wie viele Gläubiger es gibt.


Redaktion: Gibt es weitere Handlungsmöglichkeiten?

Högel: Ja, insbesondere wenn per Kreditkarte oder Lastschrift gezahlt wurde, kann man ein sogenanntes Chargeback-Verfahren bei der Bank anstoßen. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn die Leistung nicht erbracht wurde. Außerdem sollten betroffene Verbraucher prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung greift – oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden.


Redaktion: Welche Bedeutung hat die Anordnung, dass nur noch der vorläufige Insolvenzverwalter Gelder einziehen darf?

Högel: Damit wird verhindert, dass die Geschäftsführung weiter eigenmächtig über das Firmenvermögen verfügt. Nur noch der Insolvenzverwalter darf Zahlungen entgegennehmen, z. B. von Kunden oder Schuldnern der Firma. Das schützt die Gläubiger und sichert die Masse, aus der später möglicherweise noch Quoten gezahlt werden können.


Redaktion: Ihre Einschätzung zum weiteren Verlauf?

Högel: Sollte die wirtschaftliche Lage der MySolartec GmbH & Co. KG nicht stabilisierbar sein, wird es zur Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens kommen. Verbraucher sollten den Ablauf im Blick behalten und vorbereitet sein, ihre Forderungen fristgerecht anzumelden. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig juristischen Rat einholen, um Ansprüche nicht zu verlieren.


Redaktion: Vielen Dank, Herr Högel, für die klare Einschätzung und Ihre Ratschläge!

Högel: Sehr gern. Wer betroffen ist, sollte jetzt besonnen, aber konsequent handeln.

1 Komment

  • Hallo ich eine Pv Anlage bei My Solartec bestellt es wurden 60 Prozent bezahlt laut Vertrag nach der Montage der Module obwohl es der Leistung nicht entspricht jetzt fehlt noch die komplette Elektroinstallation des Speicher Wechselrichter Anmeldungen usw. ,wie verhalte ich mich jetzt nachdem ich die Firma schon abgemahnt habe ihre Termine einzuhalten diese Restarbeiten weiter zu führen.

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