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Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel zu aktuellen FMA-Warnungen: „Gerade bei WhatsApp-Gruppen schrillen alle Alarmglocken“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt aktuell vor Angeboten der „Novator Consulting“ mit angeblichem Sitz in London sowie vor einer WhatsApp-Gruppe namens „K-03 Markt-Insights-Pioniere“. Beide Anbieter verfügen über keine Konzession zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Österreich.

Wir haben mit dem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt Maurice Högel über die Hintergründe, Risiken und Handlungsmöglichkeiten für betroffene Anleger gesprochen.

Herr Högel, was bedeutet eine solche Warnung der FMA konkret?

Eine FMA-Warnung ist ein deutliches Signal. Sie besagt, dass der betreffende Anbieter keine behördliche Zulassung besitzt, um konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte oder Anlageberatung anzubieten. Wer dennoch solche Dienstleistungen erbringt, handelt illegal.

Für Anleger heißt das: Es besteht ein erhebliches Risiko, dass hier ohne regulatorische Kontrolle agiert wird – im schlimmsten Fall handelt es sich um Betrug.

Besonders auffällig ist die Warnung vor einer WhatsApp-Gruppe. Wie ordnen Sie das ein?

Wenn Finanzanlagen über eine WhatsApp-Gruppe vertrieben oder beworben werden, schrillen bei mir alle Alarmglocken.

Seriöse Finanzdienstleister arbeiten nicht über geschlossene Chatgruppen mit vermeintlichen „Insider-Tipps“. Solche Gruppen arbeiten häufig mit psychologischem Druck, schnellen Gewinnen, angeblichen Experten und gefälschten Erfolgsnachweisen.

Oft wird zunächst Vertrauen aufgebaut, kleine Gewinne werden vorgetäuscht – und später folgen größere Einzahlungen, die dann verloren sind.

Die FMA warnt auch vor „Novator Consulting“ mit angeblichem Sitz in London. Ist das ein typisches Muster?

Ja, absolut. Ein angeblicher Firmensitz in London oder einer anderen internationalen Finanzmetropole wirkt seriös. In der Praxis existiert dort oft nur eine Briefkastenadresse oder gar nichts.

Die Websites sind professionell gestaltet, es werden Zertifikate oder angebliche Registrierungsnummern genannt – die sich bei genauer Prüfung als wertlos oder gefälscht herausstellen.

Sind erfahrungsgemäß auch deutsche Anleger betroffen?

Ja, sehr häufig sogar.

Viele dieser Anbieter agieren grenzüberschreitend. Die Werbung läuft über soziale Medien, Messenger-Dienste oder Online-Anzeigen – und richtet sich bewusst auch an deutsche Anleger.

In meiner Praxis sehe ich regelmäßig Fälle, in denen deutsche Investoren über österreichische, britische oder angeblich internationale Plattformen Geld investiert haben.

Gerade bei deutschsprachigen WhatsApp-Gruppen ist die Zielgruppe oft Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Was sollten Betroffene tun, wenn sie bereits investiert haben?

Zunächst gilt: Ruhe bewahren und keine weiteren Zahlungen leisten.

Ganz wichtig ist, sämtliche Unterlagen zu sichern:

  • Chatverläufe

  • Kontoauszüge

  • E-Mails

  • Vertragsunterlagen

  • Zahlungsnachweise

Anschließend sollte umgehend eine strafrechtliche Anzeige geprüft werden. Parallel dazu ist eine rechtliche Bewertung sinnvoll, um mögliche zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen – etwa gegen Zahlungsdienstleister oder beteiligte Banken.

In manchen Fällen bestehen Ansatzpunkte über sogenannte „Geldwäsche-Compliance“-Verstöße, wenn Banken auffällige Transaktionen nicht hinterfragt haben.

Gibt es realistische Chancen, verlorenes Geld zurückzuerhalten?

Das hängt stark vom Einzelfall ab.

Wenn das Geld direkt ins Ausland auf kaum nachvollziehbare Konten geflossen ist, wird es schwierig. Wenn jedoch regulierte Zahlungsdienstleister, europäische Banken oder Kreditkartenunternehmen involviert waren, bestehen unter Umständen Rückforderungsmöglichkeiten.

Entscheidend ist schnelles Handeln. Je früher reagiert wird, desto höher ist die Chance, Zahlungsströme noch nachzuvollziehen.

Ihr Rat an Anleger?

Grundsätzlich gilt:

  • Immer prüfen, ob ein Anbieter über eine offizielle Zulassung verfügt (z. B. über die FMA, BaFin oder FCA).

  • Keine Anlageentscheidungen auf Basis von WhatsApp-Gruppen oder Social-Media-Kommentaren treffen.

  • Misstrauisch sein bei garantierten Gewinnen oder besonders hohen Renditeversprechen.

Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das in der Regel auch.

Fazit

Die aktuellen Warnungen der FMA zeigen erneut, wie professionell unseriöse Anbieter mittlerweile auftreten – und wie schnell Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz betroffen sein können.

Wer investiert hat und Zweifel hat, sollte nicht abwarten, sondern frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

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