Frage: Herr Högel, nach der Explosion in Schönberg gibt es erste Hinweise darauf, dass eine Batterie einer Photovoltaikanlage der Auslöser gewesen sein könnte. Wer haftet, wenn sich dieser Verdacht bestätigt?
Maurice Högel: Grundsätzlich gibt es mehrere mögliche Verantwortliche. Sollte sich herausstellen, dass die Batterie fehlerhaft war, könnte der Hersteller der Batterie haftbar gemacht werden – entweder wegen eines Produktionsfehlers oder eines Konstruktionsmangels. Wenn die Batterie fehlerfrei war, aber unsachgemäß installiert wurde, könnte auch der Installationsbetrieb in der Verantwortung stehen. Falls der Eigentümer der Anlage Wartungsempfehlungen nicht befolgt hat, könnte auch ein Mitverschulden des Betreibers in Betracht kommen.
Frage: Was können betroffene Hausbesitzer oder Geschädigte in einem solchen Fall tun?
Maurice Högel: Zunächst sollten sie den Versicherer informieren. Eine Gebäudeversicherung deckt in vielen Fällen Explosionsschäden ab, es kommt jedoch auf die Vertragsdetails an. Parallel dazu ist es ratsam, einen Fachanwalt für Verbraucherrecht oder Produkthaftung hinzuzuziehen. Wir empfehlen zudem, sich an unabhängige Sachverständige zu wenden, die die Ursache der Explosion objektiv untersuchen können. Geschädigte sollten außerdem prüfen, ob der Hersteller der Batterie eine Produkthaftpflichtversicherung hat – dann wäre eine Entschädigung über diese Versicherung möglich.
Frage: Kann man jetzt mit einer Rückrufaktion des Batterieherstellers rechnen?
Maurice Högel: Das hängt von den weiteren Ermittlungen ab. Falls sich herausstellt, dass es sich um einen systematischen Konstruktions- oder Produktionsfehler handelt, wäre der Hersteller gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen – dazu kann eine Rückrufaktion gehören. Falls es nur ein Einzelfall war, wird es eher bei einer individuellen Schadensregulierung bleiben. Die Behörden könnten aber eine Warnung für Verbraucher aussprechen, wenn eine Gefahr für andere Anlagen besteht.
Frage: Gibt es aus juristischer Sicht noch offene Fragen?
Maurice Högel: Ja, insbesondere, ob der Hersteller schon von Problemen wusste und ob es bereits Warnhinweise oder andere Vorfälle mit ähnlichen Batterien gab. Falls sich zeigt, dass ein Risiko bekannt war, aber nicht kommuniziert wurde, könnte das gravierende rechtliche Konsequenzen für den Hersteller haben.
Frage: Vielen Dank für das Gespräch!
Maurice Högel: Sehr gerne!
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