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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Lage der Anleger bei ProReal Europa 10

Tumisu (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Reime, die ProReal Europa 10 GmbH hat nun offiziell bekannt gegeben, dass Anleger mit einem nahezu vollständigen Zahlungsausfall rechnen müssen. Was bedeutet das konkret für die betroffenen Anleger?

RA Jens Reime: Das ist ein harter Schlag für alle Investoren. Die Mitteilung nach § 11a Vermögensanlagengesetz zeigt klar: Die Emittentin kann nicht einmal 5 % des investierten Kapitals zurückzahlen. Zinsen? Gibt es keine mehr. Das bedeutet faktisch einen Totalausfall – oder sagen wir: einen Fast-Totalausfall. Nur ein Bruchteil wird überhaupt noch fließen, und das auch erst bis Mitte 2027. Das ist für viele ein bitteres Erwachen.

Redaktion: Hintergrund ist offenbar ein gescheiterter Insolvenzplan und ein anschließender Forderungsverkauf. Können Sie das juristisch einordnen?

RA Jens Reime: Ja. Die ProReal Europa 10 GmbH hatte nahezu das gesamte Anlegerkapital als Darlehen an eine einzige Projektgesellschaft gegeben – ein typisches Klumpenrisiko. Als diese Gesellschaft in Insolvenz ging, versuchte man, über den Insolvenzplan einen Teil des Kapitals zu retten. Doch das ist gescheitert. Also hat man die Forderungen direkt verkauft – allerdings unter Wert. Die Erlöse liegen zwar über dem, was im Insolvenzplan zu holen gewesen wäre, aber sie reichen bei Weitem nicht aus, um die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu erfüllen.

Redaktion: Was raten Sie betroffenen Anlegern nun konkret?

RA Jens Reime: Wer hier investiert hat, sollte jetzt handeln. Zwar ist der Schaden bereits entstanden, aber Anleger können prüfen lassen, ob Haftungsansprüche bestehen – zum Beispiel gegen Vermittler oder Berater, die über das Totalverlustrisiko nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben. Auch der Prospekt könnte angreifbar sein, wenn dort Risiken nicht ausreichend beschrieben wurden. Wichtig ist: Anleger sollten sich rechtlich beraten lassen, um mögliche Rückforderungs- oder Schadenersatzansprüche nicht durch Fristversäumnisse zu verlieren.

Redaktion: Gibt es Hoffnung auf weitere Zahlungen über die angekündigten 5 % hinaus?

RA Jens Reime: Realistisch betrachtet: Nein. Die Emittentin hat selbst erklärt, dass keine weiteren Einnahmen mehr erwartet werden. Es wird in Etappen ein Restbetrag ausgezahlt – mehr nicht. Anleger müssen sich jetzt wirklich mit dem Thema Totalverlust befassen.

Redaktion: Noch eine abschließende Frage: Ist das ein Einzelfall – oder sehen Sie hier ein Muster?

RA Jens Reime: Es ist leider kein Einzelfall. Strukturell ist das Problem typisch für sogenannte Schwarmfinanzierungen oder Vermögensanlagen mit genussscheinähnlichem Charakter. Intransparente Konstruktionen, verbunden mit Projektfinanzierungen und oft zu optimistischen Versprechen. Anlegern wird suggeriert, sie würden sicher und renditestark investieren – in Wahrheit stehen sie ganz hinten, wenn es hart auf hart kommt.

Redaktion: Vielen Dank für die Einschätzung, Herr Reime.

RA Jens Reime: Gern. Anleger sollten wachsam bleiben und ihre Rechte nicht kampflos aufgeben.

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Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

1. Betreff:
Nahezu vollständiger Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage.

2. Name des veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Emittentin: Pro Real Europa 10 GmbH
Anschrift: Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg

3. Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts:
Bezeichnung der Vermögensanlage: ProReal Europa 10
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 08.06.2021
Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes: 17.06.2021

4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß§ lla Absatz 1 VermAnlG:
Im Insolvenzverfahren der einzigen Darlehensnehmerin der Emittentin ist die mögliche Veräußerung der der Darlehensnehmerin gehörenden Forderungen gegen verschiedene Projektgesellschaften daran gescheitert, dass der potenzielle Investor an dem Erwerb zu den von dem Sachwalter angebotenen Bedingungen kein Interesse hatte. Die Emittentin hat daher ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zurückgenommen und die gegen die Darlehensnehmerin bestehenden Forderungen direkt an diesen Investor veräußert. Hierdurch wird nach Einschätzung der Emittentin sichergestellt, dass die Anleger bis voraussichtlich Mitte 2027 einen Teil ihres investierten Kapitals zurückerhalten. Die Emittentin wird aus dem Forderungsverkauf im Wege verschiedener Teilzahlungen Erlöse von insgesamt mindestens EUR 10.779.394,00 erzielen, die höher liegen als die Beträge, die der Emittentin auf der Grundlage des ursprünglich angedachten Insolvenzplans bzw. im Fall der Fortführung des Insolvenzverfahrens zufließen würden.

Infolge des Forderungsverkaufs wird die Emittentin über den Kaufpreis hinaus keine weiteren Einnahmen erzielen und daher in Abhängigkeit von ihren fortlaufenden Kosten bezogen auf den Nominalbetrag der Vermögensanlage weniger als 5% an die Anleger zahlen können. Zahlungen auf bereits entstandene oder noch entstehende Zinsansprüche der Anleger wird die Emittentin nicht leisten können.

5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Die Emittentin und der Investor haben den Kaufvertrag über die Forderung der Emittentin gegenüber ihrer einzigen Darlehensnehmerin am 14.3.2025 geschlossen.

6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Die Emittentin hat nahezu sämtliche Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage als Darlehen an ihre einzige Darlehensnehmerin ausgereicht. Im Übrigen siehe bereits unter Nummer 4.

7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Anlegern erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Nummer 4.

8. Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

1. Betreff:
Nahezu vollständiger Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage.

2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Emittentin: ProReal Europa 9 GmbH
Anschrift: Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg

3. Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts:
Bezeichnung der Vermögensanlage: ProReal Europa 9
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 01.12.2020
Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes: 08.12.2020

4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß§ 11a Absatz 1 VermAnlG:
Im Insolvenzverfahren der einzigen Darlehensnehmerin der Emittentin ist die mögliche Veräußerung der der Darlehensnehmerin gehörenden Forderungen gegen verschiedene Projektgesellschaften daran gescheitert, dass der potenzielle Investor an dem Erwerb zu den von dem Sachwalter angebotenen Bedingungen kein Interesse hatte. Die Emittentin hat daher ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zurückgenommen und die gegen die Darlehensnehmerin bestehenden Forderungen direkt an diesen Investor veräußert. Hierdurch wird nach Einschätzung der Emittentin sichergestellt, dass die Anleger bis voraussichtlich Mitte 2027 einen Teil ihres investierten Kapitals zurückerhalten. Die Emittentin wird aus dem Forderungsverkauf im Wege verschiedener Teilzahlungen Erlöse von insgesamt mindestens EUR 6.220.606,00 erzielen, die höher liegen als die Beträge, die der Emittentin auf der Grundlage des ursprünglich angedachten Insolvenzplans bzw. im Fall der Fortführung des Insolvenzverfahrens zufließen würden.
Infolge des Forderungsverkaufs wird die Emittentin über den Kaufpreis hinaus keine weiteren Einnahmen erzielen und daher in Abhängigkeit von ihren fortlaufenden Kosten bezogen auf den Nominalbetrag der Vermögensanlage weniger als 5% an die Anleger zahlen können. Zahlungen auf bereits entstandene oder noch entstehende Zinsansprüche der Anleger wird die Emittentin nicht leisten können.

5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Die Emittentin und der Investor haben den Kaufvertrag über die Forderung der
Emittentin gegenüber ihrer einzigen Darlehensnehmerin am 14.3.2025 geschlossen.

6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Die Emittentin hat nahezu sämtliche Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage als Darlehen an ihre einzige Darlehensnehmerin ausgereicht. Im Übrigen siehe bereits unter Nummer 4.

7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Anlegern
erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Nummer 4.

8. Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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