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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Gläubigerversammlung der Luana Energy GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Journalist: Herr Reime, die Monega Kapitalverwaltungsgesellschaft hat eine Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger der Luana Energy GmbH einberufen. Was bedeutet das für die Anleger?

Jens Reime: Die Einberufung einer Gläubigerversammlung ist ein klares Zeichen dafür, dass es bei der Luana Energy GmbH finanzielle Probleme gibt, die nun mit den Anleihegläubigern besprochen werden müssen. Es steht die Wahl eines gemeinsamen Vertreters an, der die Interessen der Gläubiger bündeln und in Verhandlungen mit der Emittentin vertreten soll. Zudem geht es um weitreichende Befugnisse, die diesem Vertreter eingeräumt werden sollen – darunter die Möglichkeit, Fälligkeiten zu ändern oder sogar auf Zinsen und Hauptforderungen zu verzichten.

Journalist: Welche Risiken bestehen für die Anleger?

Jens Reime: Das Hauptproblem ist, dass der gemeinsame Vertreter weitreichende Befugnisse erhalten soll, die tief in die Rechte der Anleger eingreifen. Insbesondere soll er ermächtigt werden, die Fälligkeit der Anleihe zu verschieben, Zinsen zu reduzieren oder auszusetzen oder sogar Hauptforderungen ganz oder teilweise zu streichen. Sollte Luana Energy in eine Insolvenz rutschen, könnten die Anleger auf einen erheblichen Teil ihres Kapitals verzichten müssen.

Besonders kritisch ist auch, dass der Vertreter die Möglichkeit hat, die Teilschuldverschreibungen in andere Wertpapiere oder sogar Gesellschaftsanteile umzuwandeln. Das bedeutet, dass Investoren möglicherweise zu Anteilseignern eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens werden, anstatt ihre Einlage in Geld zurückzubekommen.

Journalist: Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?

Jens Reime: Anleger sollten auf keinen Fall untätig bleiben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  1. Teilnahme an der Gläubigerversammlung: Sie sollten entweder selbst erscheinen oder einen Vertreter bevollmächtigen, der ihre Interessen vertritt.
  2. Prüfung der Beschlüsse: Anleger müssen genau abwägen, ob sie der Wahl des gemeinsamen Vertreters und seinen weitreichenden Befugnissen zustimmen.
  3. Rechtliche Beratung einholen: Es ist ratsam, sich von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, bevor man über solche einschneidenden Maßnahmen abstimmt.
  4. Möglichkeiten einer Schadensersatzklage prüfen: Falls sich herausstellt, dass Anleger nicht umfassend über die finanziellen Risiken informiert wurden, könnte ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.

Journalist: Welche Chancen haben Anleger, ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Jens Reime: Das hängt von mehreren Faktoren ab. Falls die Luana Energy GmbH finanzielle Schwierigkeiten hat, aber durch eine Restrukturierung gerettet werden kann, besteht die Möglichkeit, dass Anleger ihr Geld zwar verzögert, aber weitgehend zurückerhalten. Falls jedoch eine Insolvenz eintritt, wird es kritisch. Dann müssen sich die Anleger mit anderen Gläubigern um die verbleibenden Vermögenswerte streiten.

Besonders problematisch ist, dass in einem Insolvenzfall die Forderungen der Anleger möglicherweise nachrangig behandelt werden. Das bedeutet, dass Banken und andere gesicherte Gläubiger zuerst bedient werden, während die Anleihegläubiger oft nur noch einen Bruchteil ihres Investments zurückbekommen – wenn überhaupt.

Journalist: Was ist Ihr abschließender Rat an betroffene Anleger?

Jens Reime: Ich empfehle allen betroffenen Anlegern, sich intensiv mit den Tagesordnungspunkten der Gläubigerversammlung auseinanderzusetzen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Eine vorschnelle Zustimmung zu weitreichenden Änderungen der Anleihebedingungen kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Wer unsicher ist, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen und überlegen, ob er sich mit anderen Anlegern zusammenschließt, um eine stärkere Position in den Verhandlungen zu haben.

Journalist: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.

Jens Reime: Sehr gerne.

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