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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zu den aktuellen BaFin-Warnungen und den Möglichkeiten betroffener Anleger

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Interviewer: Herr Reime, die BaFin hat heute mehrere Warnungen herausgegeben, unter anderem zu den Websites apheliumtrade.com, piercemasonprivateequity.com, und fnx-network.com. Was bedeutet das für Anleger, die möglicherweise auf diesen Plattformen investiert haben?

Jens Reime: Diese Warnungen der BaFin sind sehr ernst zu nehmen. Wenn die BaFin vor einer Website oder einem Unternehmen warnt, bedeutet das, dass diese ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten. Das stellt ein erhebliches Risiko für Anleger dar, da solche Unternehmen oft unseriös sind und möglicherweise betrügerische Absichten haben.

Interviewer: Können Sie uns mehr über die spezifischen Warnungen erzählen?

Jens Reime: Gerne. Die BaFin hat heute vor vier verschiedenen Plattformen gewarnt:

Apheliumtrade.com: Diese Plattform gibt vor, in Großbritannien, Zypern und Deutschland durch die jeweiligen Finanzaufsichtsbehörden autorisiert zu sein, was nicht der Fall ist. Es wird zudem von Identitätsmissbrauch britischer Unternehmen berichtet.

Pierce Mason Private Equity: Dieses Unternehmen bietet ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen wie Finanzplanung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten an. Es behauptet, Standorte in London, Paris und Frankfurt (Oder) zu haben.

Ostin Mansory: Dieser „Finanzanalytiker“ bietet ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an und verwendet missbräuchlich das Logo der BaFin in seinen Dokumenten, um eine falsche Genehmigung zu suggerieren.

Fxn-network.com: Die Betreiber dieser Website bieten ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an und machen keine Angaben zu ihrer Rechtsform oder ihrem Geschäftssitz.

Interviewer: Was können betroffene Anleger tun, wenn sie bereits in diese Plattformen investiert haben?

Jens Reime: Zunächst einmal sollten betroffene Anleger sofort jegliche weitere Investition stoppen und keine weiteren Zahlungen leisten. Dann sollten sie so viele Informationen wie möglich über ihre Investitionen sammeln, einschließlich aller Kommunikationsprotokolle, Verträge und Transaktionen. Es ist auch ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um rechtliche Schritte einzuleiten. In manchen Fällen kann es möglich sein, über Bankinstitute Rückbuchungen oder Rückerstattungen zu beantragen.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Anleger konkret einleiten?

Jens Reime: Betroffene Anleger können eine Anzeige bei der Polizei erstatten und die BaFin über ihre Erfahrungen informieren. Außerdem können sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, um ihr investiertes Geld zurückzufordern. Ein Anwalt kann helfen, die Erfolgsaussichten zu prüfen und die entsprechenden Schritte einzuleiten. Es kann auch sinnvoll sein, sich mit anderen Geschädigten zusammenzuschließen, um eine Sammelklage zu erwägen.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern allgemein, um nicht Opfer solcher unseriösen Anbieter zu werden?

Jens Reime: Anleger sollten stets sorgfältig prüfen, ob ein Finanzdienstleister eine gültige Erlaubnis der BaFin oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde besitzt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin geschehen. Misstrauen ist bei fehlenden Impressumsangaben oder fehlenden Angaben zur Rechtsform angebracht. Zudem sollten Versprechungen von außergewöhnlich hohen Renditen skeptisch betrachtet werden, da diese oft ein Zeichen für Betrug sind.

Interviewer: Vielen Dank, Herr Reime, für Ihre wertvollen Ratschläge und Informationen.

Jens Reime: Gern geschehen. Es ist wichtig, dass Anleger gut informiert sind und wissen, wie sie sich schützen können.

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