diebewertung.de: Herr Reime, viele Verbraucher berichten, dass Glasfaseranbieter ihre Kündigungen nicht akzeptieren – obwohl sie form- und fristgerecht erfolgt sind. Was ist da los?
Rechtsanwalt Jens Reime: Tatsächlich erleben wir in der Praxis immer wieder, dass Anbieter versuchen, Kündigungen mit fragwürdigen Begründungen abzulehnen. Teilweise heißt es, eine Kündigung sei nicht möglich, solange der Anschluss nicht aktiviert sei – das ist rechtlich unhaltbar. Ein Vertrag ist ein Vertrag, auch wenn noch kein Bagger gerollt ist.
diebewertung.de: Wann beginnt denn rechtlich gesehen überhaupt die Vertragslaufzeit?
Reime: Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung – nicht erst mit dem Bau oder der Freischaltung des Anschlusses. Das hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht im Dezember 2024 so festgestellt. Zwar ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, aber es bestätigt die rechtliche Grundlinie.
diebewertung.de: Und wie sieht es mit dem Widerruf aus?
Reime: Sobald der Verbraucher die Auftragsbestätigung erhält, beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vertrag widerrufen werden – ohne Angabe von Gründen. Wer diese Frist versäumt, kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen – in der Regel also nach 24 Monaten. Danach ist eine monatliche Kündigung möglich.
diebewertung.de: Wie sollten sich Verbraucher:innen verhalten, wenn die Kündigung dennoch abgelehnt wird?
Reime: Auf keinen Fall einschüchtern lassen! Ich empfehle, schriftlich nachzufassen, am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Dabei sollte man klar auf die rechtlichen Grundlagen hinweisen – also insbesondere auf das BGB und die Regelungen zur ordentlichen Kündigung. Und wenn das nicht hilft: Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt einschalten.
diebewertung.de: Was halten Sie von der Begründung, eine Kündigung sei erst nach Anschluss möglich?
Reime: Das ist schlicht falsch. Die Vertragsbedingungen sind an den Zeitpunkt der Bestätigung gekoppelt, nicht an den technischen Fortschritt. Es wäre ja absurd, wenn man an einen Vertrag gebunden bliebe, obwohl der Anbieter seinerseits jahrelang nicht liefert. Rechtlich wäre das ein klassischer Fall von unangemessener Benachteiligung.
diebewertung.de: Welche Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale aktuell?
Reime: Die Verbraucherzentralen haben dazu sehr hilfreiche Informationen auf ihren Webseiten veröffentlicht. Sie bieten auch persönliche Beratung und führen regelmäßig Web-Seminare durch – zum Beispiel am 26. Juni um 15 Uhr zum Thema „Warum ein Glasfaseranschluss sinnvoll ist“. Solche Angebote stärken Verbraucherrechte enorm.
diebewertung.de: Ihr Fazit?
Reime: Wer einen Glasfaservertrag kündigen möchte, hat das Recht dazu – unter Einhaltung der Fristen. Verbraucher sollten sich nicht durch irreführende Aussagen verunsichern lassen. Wichtig ist, alles schriftlich zu dokumentieren, gegebenenfalls rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – und vor allem: dranbleiben!
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