Redaktion: Herr Reime, die BaFin warnt aktuell vor einer ganzen Reihe von Plattformen, die mit „Investieren per künstlicher Intelligenz“ werben. Was ist aus Ihrer Sicht an solchen Angeboten problematisch?
RA Jens Reime: Die Warnung ist absolut berechtigt. Die betroffenen Websites versprechen schnelle Gewinne durch angeblich KI-gesteuerten Handel – und zwar schon ab wenigen Hundert Euro. Das klingt für viele Anleger attraktiv, ist aber oft reines Blendwerk. Was dabei regelmäßig fehlt, ist die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung durch die BaFin. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich rechtlich um ein sogenanntes unerlaubtes Finanzgeschäft, was strafbar ist und für die Anleger mit erheblichen Risiken verbunden ist.
Redaktion: Was bedeutet es konkret, dass die Anbieter „nicht von der BaFin beaufsichtigt“ werden?
RA Jens Reime: Das heißt, es gibt keine Kontrolle über die Seriosität der Betreiber, keine Regulierung ihrer Geschäftspraktiken und keinen Anlegerschutz im Fall von Verlusten. Es gibt auch keine Sicherheit, dass das investierte Geld überhaupt sinnvoll verwendet oder gar zurückgezahlt wird. Die BaFin spricht eine solche Warnung nicht leichtfertig aus – wenn sie aktiv wird, liegt meist schon ein erheblicher Verdacht auf Anlagebetrug oder „Scam“ vor.
Redaktion: Was können betroffene Anleger tun, die bereits investiert haben?
RA Jens Reime: Das Wichtigste ist, nicht weiter einzuzahlen – auch nicht auf Aufforderung eines angeblichen „Beraters“ oder „Kontobetreuers“. In vielen Fällen versuchen die Täter mit Nachforderungen, etwa angeblichen „Freischaltungsgebühren“, weiteres Geld zu erschleichen. Dann sollten alle Unterlagen, Zahlungsnachweise und Kommunikationsverläufe gesichert werden. Danach ist anwaltlicher Rat unerlässlich. In vielen Fällen kann Anzeige wegen Betrugs erstattet werden, und unter Umständen ist auch zivilrechtlich gegen Zahlungsvermittler oder Plattformbetreiber vorzugehen.
Redaktion: Gibt es eine realistische Chance, sein Geld zurückzubekommen?
RA Jens Reime: Es ist schwierig, aber nicht aussichtslos. Wir prüfen in solchen Fällen zum Beispiel, ob Zahlungsdienstleister oder Drittbanken in der EU in die Abwicklung eingebunden waren. Diese können in bestimmten Konstellationen haften oder sind verpflichtet, Gelder zurückzuerstatten. Auch Fragen zur Geldwäscheprävention und zur Haftung von Mittelsmännern werden zunehmend von Gerichten aufgegriffen.
Redaktion: Worauf sollten Verbraucher generell achten, um nicht auf solche Angebote hereinzufallen?
RA Jens Reime: Eine goldene Regel: Wenn es kein Impressum gibt, Finger weg. Wer sich dann noch mit fremdländischer Telefonnummer meldet, unter Druck setzt oder hohe Renditen verspricht, handelt höchst unseriös. Anleger sollten immer die BaFin-Datenbank prüfen und im Zweifel nie investieren, ohne eine unabhängige Rechts- oder Finanzberatung einzuholen. Leider nutzen viele dieser Anbieter hochprofessionelle Webseiten, die auf den ersten Blick seriös wirken. Misstrauen ist hier eine Tugend.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.
RA Jens Reime: Sehr gern – und bleiben Sie wachsam.
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