Redaktion: Herr Reime, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat jüngst vor der Website autoalpha.io gewarnt. Was steckt aus Ihrer Sicht hinter solchen Warnungen?
RA Jens Reime: Die Warnung der BaFin ist ein ernstzunehmendes Signal. Die Plattform autoalpha.io bietet laut der Finanzaufsicht Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die notwendige behördliche Erlaubnis an. Das ist in Deutschland gesetzlich untersagt. Solche Angebote bergen ein erhebliches Risiko für Verbraucher, denn es fehlt jegliche regulatorische Kontrolle und damit auch der Anlegerschutz.
Redaktion: Die Betreiber geben an, ihren Sitz in Tallinn, Estland zu haben, nennen aber keine Rechtsform. Was bedeutet das für Betroffene?
RA Jens Reime: Das Fehlen einer Rechtsform und die Angabe eines ausländischen Sitzes sind klassische Warnzeichen. Oftmals ist es für Geschädigte extrem schwierig, ihre Ansprüche gegen solche Anbieter durchzusetzen – insbesondere, wenn keine klare juristische Identität vorhanden ist. Die Auslandsverlagerung dient häufig dazu, sich rechtlicher Verfolgung zu entziehen.
Redaktion: Was sollten Verbraucher tun, die bereits Geld über diese Plattform investiert haben?
RA Jens Reime: Zunächst sollte man sämtliche Unterlagen und Kommunikationsverläufe sichern – E-Mails, Zahlungsnachweise, Screenshots der Website etc. Anschließend ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um den Einzelfall zu prüfen. Parallel empfehle ich, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten – idealerweise bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Internetkriminalität oder über die Zentralstelle für Cybercrime.
Redaktion: Die BaFin warnt auch vor robosparkinvestor.de – ebenfalls wegen unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen. Wie ist hier die Lage?
RA Jens Reime: Auch hier besteht der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Die Betreiber der Plattformen robosparkinvestor.de und .com wurden bereits mehrfach von der BaFin genannt. Verbraucher sollten umgehend die Geschäftsbeziehung abbrechen und keinesfalls weitere Einzahlungen tätigen.
Redaktion: Viele Verbraucher sind unsicher, wie sie legitime Anbieter von betrügerischen unterscheiden können. Haben Sie einen Rat?
RA Jens Reime: Grundregel: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Bevor man Geld investiert, sollte man immer prüfen, ob der Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank gelistet ist. Auch das Impressum einer Website, die Transparenz über die Rechtsform und die Geschäftsleitung sowie der Sitz des Unternehmens geben Aufschluss. Zudem rate ich zur Nutzung offizieller Informationsangebote wie dem BaFin-Verbraucherschutzpodcast, der über aktuelle Betrugsmaschen aufklärt.
Redaktion: Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung ein – werden solche Plattformen häufiger?
RA Jens Reime: Leider ja. Die Digitalisierung des Finanzmarkts bietet viele Vorteile, wird aber auch von kriminellen Akteuren ausgenutzt. Umso wichtiger ist ein aufgeklärter und vorsichtiger Umgang mit neuen Anbietern im Netz. Die Zahl der Opfer lässt sich nur durch präventive Aufklärung und konsequentes Handeln verringern.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.
RA Jens Reime: Gern geschehen.
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