Frage: Herr Blazek, die BaFin hat gegen die Standard Chartered Bank AG Maßnahmen ergriffen. Worum geht es dabei konkret?
Daniel Blazek: Die BaFin hat festgestellt, dass die Geschäftsorganisation der Standard Chartered Bank AG in bestimmten Bereichen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht – konkret bei der Kreditvergabe und bei der Ermittlung der Risikotragfähigkeit. Das sind zentrale Bereiche eines funktionierenden Bankbetriebs. Die Aufsicht hat daher auf Grundlage des § 25a Absatz 2 KWG angeordnet, dass die Mängel zu beseitigen sind. Zusätzlich wurden erhöhte Eigenmittelanforderungen auferlegt, solange die organisatorischen Defizite bestehen.
Frage: Was versteht man unter einer „ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation“ gemäß § 25a KWG?
Daniel Blazek: Der Begriff umfasst sämtliche organisatorischen Vorkehrungen, die ein Institut treffen muss, um sowohl die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten als auch wirtschaftlich solide zu handeln. Dazu zählen u.a. eine klare Aufbau- und Ablauforganisation, interne Kontrollsysteme und vor allem ein angemessenes Risikomanagement. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen stellt kein Kavaliersdelikt dar, sondern berührt die Grundpfeiler der Bankenaufsicht.
Frage: Wie gravierend sind die festgestellten Mängel?
Daniel Blazek: Wenn die BaFin zu dem Schritt greift, zusätzliche Eigenmittel zu verlangen, ist das ein klares Zeichen dafür, dass sie die Mängel als substanziell und potenziell risikobehaftet einschätzt. Gerade in den Bereichen Kreditvergabe und Risikobewertung kann eine mangelhafte Organisation erhebliche Auswirkungen auf die Stabilität des Instituts haben – und letztlich auch auf das Finanzsystem als Ganzes.
Frage: Was bedeutet die zusätzliche Eigenmittelanforderung konkret für die Bank?
Daniel Blazek: Die Bank muss über die gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalanforderungen hinaus weitere Eigenmittel vorhalten. Das erhöht ihren finanziellen Puffer und reduziert potenzielle Risiken für Gläubiger, Kunden und das System. Gleichzeitig stellt es einen spürbaren Eingriff dar – sowohl wirtschaftlich als auch reputationsbezogen. Diese Maßnahme bleibt bestehen, bis die BaFin überzeugt ist, dass die Mängel vollständig behoben wurden.
Frage: Welche rechtlichen Schritte kann die Bank gegen solche Anordnungen unternehmen?
Daniel Blazek: Die betroffenen Institute haben grundsätzlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder den Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten. In diesem Fall scheint das allerdings nicht erfolgt zu sein – die Maßnahmen sind laut Veröffentlichung seit dem 30. November bzw. 6. Dezember 2025 bestandskräftig. Das heißt, sie wurden entweder akzeptiert oder ein etwaiger Widerspruch war nicht erfolgreich.
Frage: Warum werden solche Maßnahmen überhaupt veröffentlicht?
Daniel Blazek: Die Veröffentlichungspflicht ergibt sich aus § 60b KWG. Sie dient der Transparenz und dem Schutz des Finanzmarktes. Investoren, Geschäftspartner und Kunden sollen informiert werden, wenn es bei einem Institut zu gravierenden aufsichtsrechtlichen Maßnahmen kommt. Gleichzeitig übt die öffentliche Bekanntmachung auch einen gewissen Druck aus, die Mängel zügig zu beheben.
Frage: Welche nächsten Schritte erwarten Sie nun von der Standard Chartered Bank AG?
Daniel Blazek: Die Bank wird alles daransetzen müssen, die organisatorischen Defizite abzustellen und dies gegenüber der BaFin nachzuweisen. Dazu gehören in der Regel umfassende interne Maßnahmen, etwa die Überarbeitung interner Richtlinien, die Stärkung von Kontrollmechanismen und Schulungen der Mitarbeitenden. Auch externe Berater oder Prüfgesellschaften werden häufig eingebunden. Ziel ist es, möglichst bald wieder den vollen regulatorischen Anforderungen zu entsprechen – nicht zuletzt, um die Zusatzbelastung durch die erhöhten Eigenmittel abzulösen.
Frage: Herr Blazek, vielen Dank für Ihre Einschätzungen.
Daniel Blazek: Sehr gerne.
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