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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zu den Entlassungen bei EKD

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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„Viele Betroffene wissen nicht, welche Rechte sie jetzt haben.“

Redaktion: Herr Blazek, Sie und Ihre Kanzlei haben in den vergangenen Jahren bereits mehrfach mit der Energiekonzepte Deutschland GmbH zu tun gehabt. Nun wurden offenbar rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Vorwarnung entlassen. Wie bewerten Sie die aktuelle Situation?

RA Daniel Blazek: Die Ereignisse, wie sie aktuell bei EKD ablaufen, sind aus arbeitsrechtlicher und menschlicher Sicht mehr als problematisch. Wenn tatsächlich rund 80 Kündigungen ausgesprochen wurden – und das ohne erkennbaren Sozialplan und teilweise ohne Vorwarnung –, dann wirft das erhebliche Fragen zur sozialen Verantwortung des Unternehmens auf. Eine solche Kündigungswelle kann nicht einfach hingenommen werden.

Redaktion: Sie sprechen die soziale Verantwortung an. Welche rechtlichen Fragen stellen sich konkret?

RA Daniel Blazek: Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob ein sogenannter Massenentlassungsanzeige korrekt erfolgt ist. Ab einer bestimmten Zahl von Kündigungen muss das Unternehmen die Agentur für Arbeit vorab informieren. Unterbleibt das, sind die Kündigungen möglicherweise unwirksam. Auch das Fehlen eines Betriebsrats – was uns aus dem Umfeld von EKD bestätigt wurde – spielt eine Rolle. Denn ohne Betriebsrat fehlt ein wichtiges Korrektiv, das solche Maßnahmen zumindest abmildern oder hinterfragen könnte.

Redaktion: Sie haben das Unternehmen aus juristischer Sicht schon länger beobachtet?

RA Daniel Blazek: Richtig. Unsere Kanzlei war bereits in der Vergangenheit in rechtliche Auseinandersetzungen mit EKD eingebunden – etwa im Zusammenhang mit presserechtlichen Fragen. Dabei zeigte sich wiederholt, dass das Unternehmen intern nicht immer so stabil und organisiert aufgestellt war, wie es nach außen dargestellt wurde. Die jetzigen Entlassungen bestätigen diese Einschätzung leider auf traurige Weise.

Redaktion: Was raten Sie den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jetzt?

RA Daniel Blazek: Sie sollten die Kündigungen unbedingt juristisch prüfen lassen – und zwar zügig. Denn Kündigungsschutzklagen müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Viele Betroffene wissen nicht, welche Rechte sie jetzt haben – beispielsweise Anspruch auf Abfindung, Wiedereinstellung oder Weiterbeschäftigung. Wir bieten betroffenen EKD-Mitarbeitern kostenlose Erstberatungen an, um die Erfolgsaussichten einer Klage oder die Durchsetzung offener Ansprüche zu prüfen.

Redaktion: Sehen Sie eine Chance, dass einige der Entlassungen rückgängig gemacht werden können?

RA Daniel Blazek: Das hängt vom Einzelfall ab. Aber wenn sich herausstellt, dass formale Voraussetzungen nicht eingehalten wurden – etwa eine fehlende Massenentlassungsanzeige oder fehlerhafte Sozialauswahl – dann bestehen realistische Chancen, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren. Wichtig ist, dass sich die Betroffenen jetzt nicht einschüchtern lassen, sondern aktiv ihre Rechte wahrnehmen.

Redaktion: Herr Blazek, vielen Dank für das Gespräch.

RA Daniel Blazek: Sehr gerne. Und an die entlassenen Mitarbeiter: Sie stehen nicht alleine da – lassen Sie sich beraten, bevor Sie vorschnell aufgeben.

www.rae-bemk.de

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