Frage: Herr Blazek, die BaFin hat einen zweiten „Sonderbeauftragten“ bei der VdW Pensionsfonds AG eingesetzt. Was genau heißt das?
Daniel Blazek: Das bedeutet: Die BaFin, also die deutsche Finanzaufsicht, hat eingegriffen, weil bei der VdW Pensionsfonds AG zu wenige Leute in der Geschäftsführung waren. Die BaFin hat jetzt einen zusätzlichen Fachmann eingesetzt, der die gleichen Rechte wie ein normales Vorstandsmitglied hat.
Frage: Warum hat die BaFin das getan?
Daniel Blazek: Nach deutschem Gesetz müssen mindestens zwei Geschäftsleiter – also zwei Personen in der Unternehmensleitung – da sein. Das ist Pflicht bei Pensionsfonds, die als Aktiengesellschaft geführt werden. Aber bei der VdW Pensionsfonds AG war nur noch eine Person übrig, weil jemand aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Der Aufsichtsrat konnte nicht rechtzeitig Ersatz finden. Das ist ein Verstoß gegen das Gesetz – also musste die BaFin handeln.
Frage: Was ist denn ein „Sonderbeauftragter“?
Daniel Blazek: Ein Sonderbeauftragter ist eine Art Notlösung. Die BaFin setzt so jemanden ein, wenn es in der Unternehmensführung Probleme gibt – zum Beispiel, wenn Leute fehlen oder nicht geeignet sind. Der Sonderbeauftragte übernimmt dann wichtige Aufgaben, damit das Unternehmen weiter ordentlich geführt wird.
Frage: Heißt das, die VdW Pensionsfonds AG ist pleite oder in Schwierigkeiten?
Daniel Blazek: Nein, nicht unbedingt. Es bedeutet nur, dass es organisatorische Probleme in der Geschäftsführung gab. Die BaFin will durch ihren Eingriff Schäden für Kunden oder Anleger verhindern. Das ist eine reine Sicherungsmaßnahme – kein Insolvenzverfahren oder Ähnliches.
Frage: Was bedeutet das für Anleger und Kunden der VdW Pensionsfonds AG?
Daniel Blazek: Für Kunden und Anleger bedeutet das erst mal: Die BaFin passt auf. Die Firma soll wieder ordnungsgemäß geführt werden, damit es nicht zu finanziellen Problemen oder Fehlentscheidungen kommt. Wer dort investiert ist oder eine Betriebsrente über den Pensionsfonds bekommt, muss jetzt nicht in Panik geraten, sollte aber aufmerksam bleiben.
Frage: Und wie geht es jetzt weiter?
Daniel Blazek: Der Sonderbeauftragte bleibt so lange im Amt, bis der Aufsichtsrat einen zweiten regulären Geschäftsführer gefunden und eingesetzt hat. Die BaFin kontrolliert das genau. Die aktuelle Maßnahme ist auch rechtlich abgeschlossen – sie wurde bestandskräftig, das heißt: Sie ist rechtsgültig und wird nicht mehr angefochten.
Frage: Letzte Frage: Was können Anleger aus so einem Fall lernen?
Daniel Blazek: Anleger sollten nicht nur auf Rendite, sondern auch auf Struktur und Führung eines Finanzunternehmens achten. Wenn sowas wie hier passiert, zeigt das, wie wichtig eine stabile und gesetzestreue Unternehmensführung ist. Es ist gut, wenn die BaFin frühzeitig eingreift – aber man sollte sich immer fragen: Wie professionell ist der Anbieter wirklich aufgestellt?
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