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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek: „Gläubiger sollten jetzt zügig handeln – aber mit System“

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Frage: Herr Blazek, das Amtsgericht Frankfurt hat am 19.11.2025 die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der König + Neurath AG angeordnet. Wie ist dieser Schritt einzuordnen?

Blazek:
Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bedeutet, dass das Unternehmen weiterhin selbst wirtschaftet – allerdings unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. In diesem Fall ist das Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt. Die Eigenverwaltung ist ein Instrument, das auf Sanierung und Fortführung abzielt. Für Gläubiger ist wichtig: Die Situation ist ernst, aber noch offen. Jetzt beginnt die Phase, in der Weichen gestellt werden.

„Gläubiger müssen jetzt prüfen, ob ihre Forderungen insolvenzfest sind“

Frage: Was sollten Gläubiger nun als Erstes tun?

Blazek:
Gläubiger sollten zunächst prüfen, welche Art von Forderungen sie halten. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen:

  • Einfachen Insolvenzforderungen,

  • Masseforderungen,

  • Aus- und Absonderungsrechten.

Wer z. B. Eigentumsvorbehalte oder Sicherungsrechte hat, sollte diese umgehend dokumentieren und gegenüber dem vorläufigen Sachwalter anzeigen. Das kann über den weiteren Verlauf entscheiden.

„Keine Zeit verlieren: Forderungsunterlagen zusammentragen“

Frage: Welche praktischen Schritte empfehlen Sie den Gläubigern?

Blazek:
Ganz konkret:

  1. Forderungsunterlagen vollständig zusammenstellen
    Rechnungen, Lieferbelege, Verträge, Zahlungsnachweise.

  2. Eventuelle Sicherungsrechte prüfen und nachweisen
    Eigentumsvorbehalt, Pfandrechte, Sicherungsabtretungen.

  3. Offene Lieferungen oder Leistungen stoppen und neu bewerten
    Jeder weitere Auftrag kann das Risiko vergrößern, wenn er nicht vollständig abgesichert ist.

  4. Kontakt zum vorläufigen Sachwalter aufnehmen, sofern Sicherungsrechte bestehen
    Dabei geht es nicht um Forderungsanmeldung – die erfolgt erst im eröffneten Verfahren –, sondern um die Sicherung eigener Positionen.

  5. Interne Buchhaltung und Mahnläufe aktualisieren
    Firmen sollten sofort eine saubere Übersicht über ihre Exposition erstellen.

„Die Nachbesserungsfrist ist ein Signal“

Frage: Das Gericht hat der Antragstellerin eine Frist von 20 Tagen zur Nachbesserung ihrer Eigenverwaltungsplanung gesetzt. Wie bewerten Sie das?

Blazek:
Das ist ein klares Zeichen, dass das Gericht die Eigenverwaltung zwar nicht ablehnt, aber auch nicht blind durchwinkt. Die Unternehmensplanung muss nachgebessert werden – und zwar so, dass das Gericht überzeugt ist, dass eine Sanierung realistisch ist. Für Gläubiger heißt das:
Die nächsten Wochen sind entscheidend.

„Gläubiger sollten ihre Rechte wahren – ohne vorschnell zu handeln“

Frage: Sollte man als Gläubiger bereits jetzt eine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen?

Blazek:
Nur in sehr speziellen Fällen. Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 betrifft ausschließlich die internationale Zuständigkeit des Gerichts. Für den typischen Lieferanten oder Dienstleister ist das in der Regel kein Thema. Viel wichtiger ist, den Fortgang zu beobachten und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten zu lassen – besonders wenn größere Summen betroffen sind.

„Die Eigenverwaltung kann Chancen bieten – aber Gläubiger müssen wachsam bleiben“

Frage: Wie sehen Sie die Perspektiven für die Gläubiger in einem solchen Eigenverwaltungsverfahren?

Blazek:
Eigenverwaltungen können erfolgreich sein, wenn sie professionell aufgesetzt sind. Gleichzeitig bedeutet die Eigenverwaltung, dass das Unternehmen weiterhin die Kontrolle hat. Gläubiger sollten daher genau hinschauen, wie die Sanierungsstrategie aussieht und ob der Sachwalter aktiv prüft und überwacht.
Wachsamkeit ist das A und O.

„Gläubiger sollten sich frühzeitig vernetzen“

Frage: Gibt es etwas, das Gläubiger gemeinsam tun sollten?

Blazek:
Ja. Es ist sinnvoll, sich zu vernetzen – sei es über Gläubigerausschüsse, Branchenverbände oder ad-hoc-Gruppen. Gemeinsam haben Gläubiger mehr Einfluss auf den Restrukturierungsprozess. Wer große Forderungen hat, sollte zudem prüfen, ob er in einen vorläufigen Gläubigerausschuss berufen werden kann.

Abschließende Empfehlung

Frage: Was ist Ihr wichtigster Rat an die Gläubiger?

Blazek:
Ruhe bewahren, aber aktiv werden.
Wer jetzt strukturiert handelt, Unterlagen zusammenträgt, Sicherungsrechte geltend macht und den Prozess eng verfolgt, kann seine Position erheblich stärken. Die kommenden Wochen sind entscheidend dafür, wie gut Gläubiger durch dieses Verfahren kommen.

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