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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek: BaFin plant Positionslimits für Stromderivate – Was heißt das konkret?

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Blazek, die BaFin will ab Februar 2026 Positionslimits für sogenannte „German Power Futures“ und „Optionskontrakte“ einführen. Was genau sind Stromderivate eigentlich?

Daniel Blazek: Stromderivate sind Finanzinstrumente, mit denen Unternehmen Strommengen für die Zukunft handeln – also heute schon Strom kaufen oder verkaufen, der erst später geliefert wird. Das kann zur Absicherung gegen Preisschwankungen genutzt werden, ist aber auch ein Bereich für Spekulation. Solche Produkte werden etwa an der EEX, der European Energy Exchange, gehandelt.

Frage: Warum schreitet die BaFin gerade jetzt ein?

Blazek: Weil diese Derivate inzwischen in so großer Menge gehandelt werden, dass sie als signifikant gelten. Sobald das durchschnittliche Open Interest, also die Summe aller offenen Kontrakte, mehr als 300.000 Einheiten pro Jahr beträgt, muss die BaFin Positionslimits festlegen. Das schreibt das Gesetz vor – es geht um Marktstabilität und Manipulationsschutz.

Frage: Was heißt „Positionslimit“ konkret?

Blazek: Ein Positionslimit legt fest, wie viele Kontrakte ein einzelner Händler maximal halten darf. Das soll verhindern, dass sich jemand eine marktbeherrschende Stellung aufbaut und dadurch Preise verzerren oder gar manipulieren könnte. Gerade bei so sensiblen Themen wie Strom ist das besonders relevant.

Frage: Hat das auch Auswirkungen auf die Stromkunden?

Blazek: Indirekt ja. Wenn die Märkte manipuliert oder verzerrt werden, hat das Einfluss auf die Großhandelspreise für Strom – und das kann sich mit Verzögerung auch auf die Endverbraucherpreise auswirken. Deshalb ist es im Interesse aller, dass hier fair und stabil gehandelt wird. Die Maßnahme der BaFin soll genau das sichern.

Frage: Dürfen sich Unternehmen zu dem Plan noch äußern?

Blazek: Ja, die BaFin hat eine Konsultation gestartet. Bis zum 10. Dezember 2025 können Marktteilnehmer ihre Stellungnahmen zur geplanten Allgemeinverfügung einreichen. Das ist üblich bei solchen Eingriffen – und auch sinnvoll, weil die Praxis oft zusätzliche Perspektiven liefert.

Frage: Ihr Fazit?

Blazek: Das ist ein technisches Thema mit hoher praktischer Relevanz. Die BaFin handelt hier präventiv und gesetzeskonform. Für die Energiebranche ist das wichtig – und für Verbraucher bedeutet es letztlich mehr Sicherheit bei der Preisbildung. So trocken das klingen mag: Das schützt uns alle vor unnötigen Risiken auf dem Strommarkt.

Hinweis: Die Allgemeinverfügung soll ab Februar 2026 gelten. Stellungnahmen sind bis zum 10. Dezember 2025 möglich.

 

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