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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek:

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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„Die neue Empfängerprüfung ist ein wichtiges Instrument des Anlegerschutzes“

Frage: Herr Blazek, ab dem 9. Oktober 2025 tritt die neue Pflicht zur Empfängerprüfung bei Überweisungen in Kraft. Was bedeutet das konkret für Bankkunden?

Blazek: Ab diesem Datum müssen Banken sicherstellen, dass der bei einer Überweisung eingegebene Empfängername auch mit dem Namen übereinstimmt, der bei der jeweiligen IBAN im System hinterlegt ist. Stimmen die Angaben nicht überein, darf die Bank die Überweisung nicht einfach durchleiten, sondern muss den Kunden darauf hinweisen.

Frage: Was ist der Hintergrund dieser Regelung?

Blazek: In der Vergangenheit sind gerade Kleinanleger und Verbraucher Opfer von Betrugsmaschen geworden. Täter haben ihnen gefälschte Kontodaten übermittelt oder über scheinbar seriöse Plattformen Geld eingesammelt, das dann auf fremde Konten verschwand. Da bisher allein die IBAN ausschlaggebend war, konnten Kriminelle relativ leicht Gelder umlenken. Mit der neuen Pflicht wird genau das erschwert.

Frage: Bedeutet das auch eine Entlastung für Anleger, die schon einmal auf dubiose Anbieter hereingefallen sind?

Blazek: Absolut. Viele Anleger haben Geld überwiesen, weil ihnen auf Plattformen suggeriert wurde, es handle sich um ein geprüftes Konto. Später stellte sich heraus, dass die IBAN zwar existierte, der Empfänger aber gar nichts mit dem versprochenen Investment zu tun hatte. Künftig wird in solchen Fällen der Abgleich scheitern – die Bank fragt nach oder blockiert die Transaktion. Das schützt Anleger, bevor das Geld in betrügerische Strukturen fließt.

Frage: Welche Auswirkungen hat das auf die Praxis der Banken und die Kundenfreundlichkeit?

Blazek: Es wird sicher anfangs Reibungen geben. Schon kleine Schreibfehler oder Namensabweichungen können dazu führen, dass eine Überweisung nicht sofort ausgeführt wird. Verbraucher müssen sich daran gewöhnen, die Daten sehr sorgfältig einzugeben. Dennoch überwiegt der Vorteil: Das Geld landet mit höherer Sicherheit wirklich beim richtigen Empfänger.

Frage: Manche Verbraucher sorgen sich, dass damit nur zusätzlicher Aufwand entsteht. Wie sehen Sie das?

Blazek: Aufwand ja – aber sinnvoller Aufwand. Wir haben es hier nicht mit reiner Bürokratie zu tun, sondern mit einem konkreten Sicherheitsinstrument. Jeder verhinderte Überweisungsbetrug bedeutet bares Geld, das im Vermögen der Anleger bleibt. Man darf nicht vergessen: Die meisten Betrugsfälle sind für die Betroffenen existenzbedrohend.

Frage: Können Anleger jetzt entspannter investieren?

Blazek: Sie sollten nicht blind vertrauen, aber die Empfängerprüfung ist ein Baustein, der den Schutz deutlich verbessert. Ich empfehle Anlegern trotzdem, wie bisher kritisch zu prüfen, wem sie Geld anvertrauen. Die Banken können durch diese Regelung zwar Missbrauch erschweren, aber sie ersetzen nicht die eigene Vorsicht und die Recherche über die Seriosität eines Anbieters.

Frage: Ihr Fazit?

Blazek: Die Einführung der Empfängerprüfung ist ein längst überfälliger Schritt, um den Zahlungsverkehr sicherer zu machen. Gerade im Bereich des Anlegerschutzes wird so verhindert, dass Kriminelle mit minimalem Aufwand Kapital abschöpfen. Für die Verbraucher bedeutet das: mehr Sicherheit beim Überweisen, auch wenn es im Alltag ein bisschen mehr Genauigkeit erfordert.

 

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