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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: „Wer Opfer von Zahlungsbetrug wird, sollte nicht schweigen“

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Zahlungsbetrug im Internet nimmt zu – doch viele Betroffene erstatten keine Anzeige. Warum eigentlich nicht? Und was sollte man tun, wenn man betroffen ist? Wir haben mit der Berliner Rechtsanwältin Kerstin Bontschev gesprochen.

Frau Bontschev, laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag von Visa sagen 82 Prozent der Verbraucher, dass Betrugsversuche im Netz zunehmen. Was beobachten Sie in Ihrer Praxis?

Kerstin Bontschev: Das deckt sich leider mit unseren Erfahrungen. Wir sehen einen deutlichen Anstieg an Fällen von Phishing, Fake-Shops oder sogenannten Schocknachrichten – also SMS oder E-Mails mit dramatischem Inhalt, oft in Kombination mit einem Zahlungsaufruf. Dabei sind die Täter immer professioneller organisiert.

18 Prozent der Befragten gaben an, bereits Opfer eines Zahlungsbetrugs geworden zu sein – und doch erstatten viele keine Anzeige. Warum?

Viele schämen sich. Sie glauben, sie seien „selbst schuld“, weil sie auf die Masche hereingefallen sind. Andere denken, die Polizei könne ohnehin nichts tun oder es lohne sich nicht. Beides ist falsch. Wer Betrug nicht meldet, schützt indirekt die Täter.

Was raten Sie konkret, wenn man beispielsweise Geld an einen Fake-Shop überwiesen hat oder auf einen Phishing-Link hereingefallen ist?

Zunächst: Ruhe bewahren. Dann sollten Betroffene folgende Schritte einleiten:

  1. Zahlung sofort stoppen – Wenn möglich, über das Kreditinstitut die Überweisung zurückrufen oder die Kreditkartenzahlung reklamieren.

  2. Anzeige erstatten – Online bei der Polizei oder direkt vor Ort. Das ist wichtig, auch für die strafrechtliche Verfolgung.

  3. Beweise sichern – Screenshots, E-Mails, Chatverläufe und Kontoauszüge aufbewahren.

  4. Beratung einholen – Bei einer Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Anwalt für IT- oder Zivilrecht.

Was können Betroffene tun, wenn die Bank die Rückbuchung ablehnt?

Dann sollte man prüfen lassen, ob rechtlich eine Haftung der Bank oder des Zahlungsdienstleisters besteht – etwa wegen fehlender Sicherheitsmechanismen. Es lohnt sich, rechtlich nachzuhaken, denn nicht selten lässt sich auf diesem Weg zumindest ein Teilbetrag retten.

Ihr Appell an Verbraucherinnen und Verbraucher?

Sprechen Sie über den Betrug, holen Sie sich Hilfe, und erstatten Sie Anzeige. Zahlungsbetrug ist kein persönliches Versagen – es ist ein krimineller Akt. Je mehr Menschen sich wehren, desto höher der Druck auf Täter und Plattformen, dagegen vorzugehen.

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