Startseite Interviews Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die Webseite sichersparen.com und Festgeldanlagen
Interviews

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die Webseite sichersparen.com und Festgeldanlagen

styles66 (CC0), Pixabay
Teilen

Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Wir haben erfahren, dass die Webseite sichersparen.com Festgeldanlagen anbietet, die anscheinend nicht die erforderlichen Genehmigungen der BaFin besitzen. Können Sie uns dazu mehr erklären?

Kerstin Bontschev: Ja, gerne. Wenn eine Plattform in Deutschland Festgeldanlagen anbietet, fällt dies unter das Bank- oder Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz. Dafür ist eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, zwingend erforderlich. Soweit mir bekannt ist, besitzen die Betreiber von sichersparen.com eine solche Erlaubnis nicht.

Interviewer: Die Webseite behauptet, unabhängige und maßgeschneiderte Angebote zu vermitteln. Wie seriös ist dieses Versprechen?

Kerstin Bontschev: Die Webseite mag zwar eine Vielzahl von Angeboten präsentieren, doch die Seriosität solcher Versprechen steht und fällt mit der rechtlichen Zulassung und Transparenz des Anbieters. Das Fehlen einer BaFin-Genehmigung und eines vollständigen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Impressums wirft ernsthafte Fragen auf.

Interviewer: Was sollten Anleger beachten, um sich vor möglichen Betrugsfällen zu schützen?

Kerstin Bontschev: Anleger sollten stets die Seriosität und die rechtliche Zulassung der Anbieter überprüfen. Warnungen von offiziellen Stellen wie der BaFin oder der Polizei sollten ernst genommen werden. Es ist ratsam, äußerst vorsichtig bei der Auswahl von Online-Geldanlagen zu sein.

Interviewer: Gibt es rechtliche Schritte, die Anleger ergreifen können, wenn sie Probleme mit solchen Plattformen haben?

Kerstin Bontschev: Ja, durchaus. Wenn eine Anlage als Bank- oder Einlagengeschäft angeboten wird, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben, könnten sich Schadensersatzansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben. Im Falle ausbleibender Rückzahlungen oder Zinszahlungen sollten betroffene Anleger nicht zögern, einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank für diese wichtigen Einblicke und Ratschläge.

Kerstin Bontschev: Gerne. Es ist mir wichtig, dass Anleger informiert sind und sich vor unseriösen Angeboten schützen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

„Klingt zu gut, um wahr zu sein? Dann ist es das wahrscheinlich auch.“

Redaktion:Herr Högel, die BaFin hat heute gleich mehrere Warnungen zu dubiosen Geldanlagen...

Interviews

„Warum brauchen wir in Deutschland einen Anwalt – und warum schauen bei Life Forestry alle in die Schweiz

Ein Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime Inmitten eines...

Interviews

„Buy now, pay later ist kein harmloser Trend“ – Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann

Herr Linnemann, laut einer aktuellen BaFin-Umfrage verliert jede*r Siebte beim Online-Shopping mit...

Interviews

„Wenn’s nach WhatsApp riecht, sollten Anleger rennen“

Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann über dubiose Finanzangebote aus Österreich – und...