Anlass: Die BaFin hat jüngst zwei Warnmeldungen veröffentlicht – gegen den angeblichen Anbieter „Baird Capital“ in WhatsApp-Gruppen sowie die Website capitalholdings.icu. Beide operieren ohne Erlaubnis und bieten unerlaubt Finanz- und Kryptodienstleistungen an. Im Interview erklärt Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Dresden, worauf betroffene Anleger achten sollten – und wie sie sich im Schadensfall wehren können.
Frau Bontschev, die BaFin hat gleich zu Jahresbeginn zwei Warnmeldungen herausgegeben. Was fällt Ihnen an den Fällen besonders auf?
Die Fälle zeigen erneut, wie professionell und gleichzeitig schwer durchschaubar viele dieser betrügerischen Strukturen mittlerweile agieren. Bei „Baird Capital“ wird der Name eines real existierenden US-Investors verwendet – vermutlich, um Vertrauen zu erzeugen. Dazu kommt der Einsatz von WhatsApp-Gruppen, was ungewöhnlich, aber aus Tätersicht clever ist: Es vermittelt Nähe, Exklusivität und suggeriert einen vertraulichen Investmentzirkel.
Und im Fall von capitalholdings.icu?
Hier handelt es sich um ein klassisches Beispiel für eine Fake-Finanzplattform, die ohne jede Erlaubnis Bank- und Finanzdienstleistungen bewirbt. Besonders riskant: Die Endung „.icu“ ist keine länderspezifische Domain und wird häufig von anonym agierenden Anbietern genutzt. Solche Seiten verschwinden oft, sobald genug Geld eingesammelt wurde – Anleger haben dann praktisch keine Handhabe mehr.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben geschädigte Anleger?
Zunächst ist es wichtig: Nicht schweigen! Wer Geld investiert hat, sollte sich sofort rechtlich beraten lassen und Strafanzeige erstatten. Parallel kann geprüft werden, ob Zahlungsdienstleister oder Banken in der Kette haften – etwa weil sie verdächtige Transaktionen nicht gemeldet haben. In manchen Fällen besteht auch Hoffnung, über zivilrechtliche Klagen oder internationale Rückgewinnungshilfe Gelder zurückzuerhalten.
Welche Warnzeichen sollten Anleger grundsätzlich ernst nehmen?
Es gibt einige typische Red Flags:
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Kein oder fehlerhaftes Impressum auf der Website
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Kontakt ausschließlich per Messenger oder E-Mail
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Druck zur schnellen Entscheidung („letzte Plätze im Investmentprogramm“)
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Garantierte hohe Renditen ohne Risiko
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Ungewöhnliche Domain-Endungen (.icu, .top, .xyz etc.)
Und ganz wichtig: Immer die Unternehmensdatenbank der BaFin nutzen, um zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist.
Was raten Sie konkret betroffenen Anlegern, die bei diesen Anbietern investiert haben?
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Zahlungen sofort stoppen, wenn möglich – z. B. durch Rückbuchung oder Sperre bei der Bank.
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Beweise sichern: Screenshots, Chatverläufe, Mails.
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Nicht auf Rückzahlungsversprechen eingehen, die erneut mit Vorauszahlungen verknüpft sind – das ist eine häufige Masche („Recovery Scam“).
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Unverzüglich juristische Hilfe in Anspruch nehmen, am besten von spezialisierten Anwälten.
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Anzeige bei der Polizei und Meldung an die BaFin erstatten.
Letzte Frage: Wie kann man sich generell vor solchen Betrügereien schützen?
Indem man kritisch bleibt – auch wenn der Tipp noch so gut klingt oder von einem „Bekannten“ in einer Gruppe stammt. Und indem man nie investiert, was man nicht bereit ist zu verlieren. Grundsätzlich gilt: Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein – ist es das meistens auch.
Fazit:
Die Fälle „Baird Capital“ und „capitalholdings.icu“ zeigen, wie raffiniert betrügerische Anbieter agieren. Betroffene sollten schnell handeln, Beweise sichern und rechtliche Schritte einleiten. Und vor allem: Nicht in Panik geraten – aber auch nicht länger zögern.
Interview: Redaktion
Hinweis: Bei Verdacht auf Betrug können Verbraucher sich auch an die BaFin, Verbraucherzentralen oder spezialisierte Anwaltskanzleien wenden.
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