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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden zur BaFin-Warnung vor vet-staking.com

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin warnt aktuell vor angeblichen Jobangeboten auf der Seite vet-staking.com. Was ist an diesen Angeboten aus rechtlicher Sicht problematisch?

RAin Kerstin Bontschev: Diese vermeintlichen „Jobs“ sind in Wirklichkeit hochriskante Tätigkeiten, bei denen Privatpersonen als Strohmann-Konten für dubiose Kryptotransaktionen eingesetzt werden. Wer Geld über sein eigenes Konto für Dritte entgegennimmt, um damit Kryptowährungen zu kaufen oder zu verwalten, erbringt Kryptowerte-Dienstleistungen – und das bedarf in Deutschland einer ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin. Ohne diese Erlaubnis macht man sich strafbar. Vielen ist das in der Situation nicht bewusst.

Redaktion: Was genau droht den Menschen, die so ein Angebot annehmen?

RAin Kerstin Bontschev: Zum einen drohen strafrechtliche Konsequenzen – wegen des Betreibens unerlaubter Finanzgeschäfte oder sogar wegen Geldwäsche. Zum anderen sind zivilrechtliche Rückzahlungsansprüche der Einzahler möglich: Wenn jemand sein Geld über das Konto einer Privatperson verliert, kann diese haftbar gemacht werden. Das kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, auch wenn man „nur helfen“ wollte. Und nicht zuletzt: Die persönlichen Daten der angeblichen „Mitarbeitenden“ können missbraucht werden – z. B. für Identitätsdiebstahl oder betrügerische Vertragsabschlüsse.

Redaktion: Wie erkennen Betroffene, ob sie in eine solche Falle geraten sind?

RAin Kerstin Bontschev: Oft sind es sehr vage Jobbeschreibungen – angeblich flexible Heimarbeit, gutes Geld, einfache „Zahlungsabwicklungen“. Es wird selten genau erklärt, worum es geht. Wenn man aufgefordert wird, sein eigenes Konto zu nutzen, um Zahlungen für Fremde zu empfangen oder weiterzuleiten, sollte sofort die Alarmglocke läuten. Auch der Einsatz von Kryptowährungen in Verbindung mit privaten Konten ist ein klares Warnsignal.

Redaktion: Was sollten Menschen tun, die bereits mit vet-staking.com oder ähnlichen Plattformen in Kontakt waren?

RAin Kerstin Bontschev: Wichtig ist: Keine weiteren Transaktionen durchführen. Wer betroffen ist, sollte sofort Beweise sichern – also E-Mails, Chatverläufe, Zahlungsbelege – und sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden. Die BaFin empfiehlt das ausdrücklich. Außerdem ist anwaltlicher Rat sinnvoll, um möglichen Schaden zu begrenzen und sich über strafrechtliche Risiken aufklären zu lassen.

Redaktion: Gibt es eine Entwarnung, wenn man „nur kurz“ involviert war?

RAin Kerstin Bontschev: Leider nein. Auch eine einmalige Teilnahme kann rechtlich sehr ernst genommen werden. Gerade, weil das Geld oft aus kriminellen Quellen stammt, kann schon ein einzelner Transfer zu einem Ermittlungsverfahren führen. Unwissenheit schützt hier nur sehr bedingt.

Redaktion: Was ist Ihr abschließender Rat?

RAin Kerstin Bontschev: Hände weg von Jobangeboten, bei denen eigene Bankkonten oder Kryptowährungen involviert sind. Wenn etwas zu einfach und zu lukrativ klingt, ist es meistens unseriös – oder sogar strafbar. Bei Zweifeln sollte man sich an die Verbraucherzentrale, einen Anwalt oder direkt an die Polizei wenden. Prävention ist hier der beste Schutz.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre klaren Worte, Frau Bontschev.

RAin Kerstin Bontschev: Sehr gern – Aufklärung ist hier entscheidend.

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