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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

ghasoub (CC0), Pixabay
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„Anleger sollten jetzt handeln – und nicht abwarten“

Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin hat der teemfactor GmbH wegen Mängeln in der Geschäftsorganisation eine verbindliche Anordnung erteilt. Wie ernst ist diese Maßnahme einzuschätzen?

RA’in Kerstin Bontschev: Sehr ernst. Die BaFin greift nur dann öffentlich ein, wenn sie schwerwiegende und systematische Verstöße feststellt – hier betrifft das gleich mehrere zentrale Bereiche: das Risikomanagement, die interne Revision und die IT-Systeme. Das sind die tragenden Säulen eines Finanzdienstleisters. Wenn dort Mängel bestehen, ist das für Anlegerinnen und Anleger ein deutlicher Warnhinweis.

Redaktion: Der Bescheid ist seit dem 4. Januar 2026 bestandskräftig. Was bedeutet das für Kunden der teemfactor GmbH?

Bontschev: Der Bescheid ist rechtskräftig – das heißt, das Unternehmen muss diese Mängel abstellen. Es zeigt aber auch: Die Aufsicht hat erhebliche Schwächen festgestellt, die bereits in den Jahren 2023 und 2024 bestanden haben. Kunden sollten deshalb kritisch prüfen, ob ihre Gelder ordnungsgemäß verwaltet wurden – insbesondere, wenn es Unklarheiten bei Auszahlungen, Kontoübersichten oder Vertragsbedingungen gibt.

Was können betroffene Anleger jetzt konkret tun?

Bontschev:

  1. Unterlagen sichern: Alle Verträge, Kontoauszüge, Korrespondenzen und Screenshots sichern. Auch E-Mails oder Chatverläufe mit der Gesellschaft können wichtig sein.

  2. Forderungen prüfen: Wenn es finanzielle Ausfälle oder offene Beträge gibt, sollte umgehend geprüft werden, ob Ansprüche bestehen.

  3. Rechtsrat einholen: Betroffene sollten sich anwaltlich beraten lassen – insbesondere, wenn größere Beträge investiert wurden.

  4. BaFin-Datenbank nutzen: Auf der Website der BaFin kann man überprüfen, ob ein Unternehmen überhaupt über eine Zulassung verfügt.

  5. Fristen beachten: Bei späteren Insolvenzverfahren ist es entscheidend, Forderungen rechtzeitig anzumelden.

Own Mood Space – die nächste Warnung

Redaktion: Die BaFin warnt auch vor Angeboten auf ownmoodspace(.)com. Dort sollen Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten worden sein. Was sagt Ihnen das?

Bontschev: Hier geht es um etwas anderes – das ist ein typischer Fall von vermeintlicher Anlageplattform, die ohne jede Aufsicht oder Zulassung operiert. Solche Anbieter versprechen oft hohe Renditen mit Kryptowerten oder Trading, aber das Geld verschwindet meist im Nirgendwo. Anleger landen nicht selten in einem Netz aus Scheinunternehmen und ausländischen Servern.

Redaktion: Welche Schritte empfehlen Sie Betroffenen solcher Plattformen?

Bontschev:

  • Sofortiger Stopp aller Zahlungen.

  • Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Anlagebetrug.

  • Meldung bei der BaFin.

  • IT-forensische Sicherung von Kontobewegungen und Login-Daten, falls möglich.

  • Ermittlung der Täter mit Hilfe spezialisierter Anwälte, ggf. über internationale Kanzleinetze.

Fazit von RA’in Bontschev:

„Ob ein Institut wie teemfactor mit strukturellen Problemen kämpft oder eine dubiose Plattform wie ownmoodspace ganz ohne Zulassung agiert – in beiden Fällen gilt: Anleger dürfen Warnzeichen nicht ignorieren. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig absichern und Hilfe holen.“


Tipp der Redaktion:
Für eine Ersteinschätzung können sich Betroffene an Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Auch die Verbraucherzentralen bieten Hilfe bei unseriösen Anlageformen an.

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