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Interview mit Michael Iwanow

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Rechtsanwalt Iwanow, die Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH hat ihre Anleger zur Stimmabgabe in einem elektronischen Abstimmungsverfahren aufgefordert. Es geht um die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters. Warum ist das für Anleger so relevant?

Michael Iwanow: Der gemeinsame Vertreter übernimmt im Ernstfall – etwa bei Zahlungsausfällen, Restrukturierungen oder Insolvenz – die zentrale Vertretung aller Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin. Er verhandelt und entscheidet mit Wirkung für alle. Daher sollten Anleger ganz genau hinschauen, wer dieses Amt übernimmt und ob die Person wirklich unabhängig ist.

Redaktion: Es stehen zwei Namen im Raum – Frau Janine Hardi und alternativ Herr Georg von Uckermann. Die Emittentin spricht sich klar gegen Herrn von Uckermann aus. Was sollten Anleger dabei beachten?

Iwanow: Hier geht es um Vertrauen und Interessenkonflikte. Anleger sollten sich informieren, welche Interessen die vorgeschlagenen Personen vertreten. Ist jemand bereits in ähnlichen Mandaten für Exporo tätig gewesen? Gibt es wirtschaftliche Verbindungen? Anleger sollten sich nicht allein auf die Einschätzung der Emittentin verlassen, sondern eigene Recherchen anstellen – und im Zweifel Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt halten.

Redaktion: Die Abstimmung erfolgt online über das System von Polyas. Klingt unkompliziert – aber gibt es Stolpersteine?

Iwanow: Ja, durchaus. Entscheidend ist, dass man sich rechtzeitig um den Sperrvermerk beim depotführenden Institut kümmert – spätestens drei Tage vor Beginn des Abstimmungszeitraums. Ohne diesen Nachweis ist eine Stimmabgabe nicht möglich. Eine Ausnahme gilt nur für Anleger mit einem Depot bei der Baader Bank im Rahmen der EPH Investment GmbH – dort wird die Sperre automatisch gesetzt. Aber alle anderen sollten jetzt aktiv werden.

Redaktion: Und was passiert, wenn man nicht abstimmt oder zu spät?

Iwanow: Dann verliert man sein Stimmrecht – und muss im Zweifel die Entscheidung mittragen, auch wenn man sie ablehnt. Denn ein Beschluss mit einfacher Mehrheit ist für alle Gläubiger bindend. Gerade bei kritischen Projekten, wie viele sie von Exporo kennen, kann das weitreichende Folgen haben. Deshalb: Nicht abwarten, sondern handeln!

Redaktion: Gibt es aus Ihrer Sicht einen konkreten Handlungstipp für Anleger?

Iwanow: Ja – nehmen Sie die Abstimmung ernst und prüfen Sie, ob der vorgeschlagene gemeinsame Vertreter auch Ihre Interessen vertreten kann. Bei Zweifeln empfiehlt sich rechtlicher Rat. Und achten Sie akribisch auf die Fristen und formalen Anforderungen, um Ihr Stimmrecht nicht zu verlieren. Eine informierte Entscheidung jetzt kann im Fall von Problemen später sehr viel wert sein.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Rechtsanwalt Iwanow.

Iwanow: Gern geschehen – und allen betroffenen Anlegern eine gute Entscheidung.

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