Die Redaktion im Gespräch mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur Genussscheinemission der Vivanco Gruppe AG
Redaktion: Herr Högel, die Vivanco AG plant eine Genussscheinemission zur Finanzierung ihres Wachstums. Für viele Anleger klingt das nach einer interessanten Beteiligungsmöglichkeit. Wie ordnen Sie solche Angebote ein?
RA Maurice Högel: Genussrechte sind ein klassisches Finanzierungsinstrument für Unternehmen, aber für Anleger gilt:
Es handelt sich nicht um eine sichere Geldanlage, sondern um eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Risiken.
Redaktion: Das Angebot enthält sogar ein Wandlungsrecht in Aktien. Macht das die Anlage attraktiver – oder sicherer?
Högel: Attraktiver vielleicht, sicherer keineswegs. Ein Wandlungsrecht bedeutet lediglich, dass Anleger ihre Genussrechte später in Aktien tauschen können. Aber:
- Wenn der Aktienkurs schlecht ist, bringt das keinen Vorteil
- Wenn das Unternehmen wirtschaftlich schwächelt, kann auch die Aktie an Wert verlieren
Im Ergebnis bleibt das Risiko vollständig beim Anleger.
Redaktion: Viele Investoren verbinden börsennotierte Unternehmen automatisch mit höherer Sicherheit. Ist das ein Trugschluss?
Högel: Ja, zumindest teilweise. Auch börsennotierte Unternehmen können wirtschaftlich scheitern. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Genussrechte. Und hier gilt:
Genussrechte sind häufig nachrangig.
Das bedeutet:
Im Insolvenzfall werden zuerst Banken und andere Gläubiger bedient. Anleger mit Genussrechten stehen weit hinten – oft mit der Folge, dass sie leer ausgehen.
Redaktion: Vivanco plant Laufzeiten von bis zu 20 Jahren. Welche Risiken ergeben sich daraus?
Högel: Eine so lange Laufzeit ist problematisch. Niemand kann seriös vorhersagen, wie sich ein Unternehmen über zwei Jahrzehnte entwickelt.
Für Anleger bedeutet das:
- Sehr lange Kapitalbindung
- Kaum Flexibilität
- Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens über viele Jahre
Redaktion: Gibt es auch regulatorische Aspekte, die Anleger beachten sollten?
Högel: Absolut. Je nach Ausgestaltung können solche Genussrechte nicht in vollem Umfang der strengen BaFin-Regulierung unterliegen oder es greifen vereinfachte Anforderungen.
Das bedeutet:
Der Anlegerschutz ist oft geringer als bei klassischen Wertpapieren.
Viele Anleger unterschätzen diesen Punkt.
Redaktion: Kommen wir zum wichtigsten Thema: dem Risiko. Wie würden Sie das zusammenfassen?
Högel: Sehr klar:
Es besteht ein Totalverlustrisiko.
Wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder insolvent wird, kann das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen. Es gibt keine Einlagensicherung und keine Garantie.
Redaktion: Für wen sind solche Anlagen überhaupt geeignet?
Högel: Für erfahrene Anleger, die:
- die Risiken verstehen
- ihr Portfolio bewusst diversifizieren
- und nur einen kleinen Teil ihres Vermögens einsetzen
Für sicherheitsorientierte Anleger oder zur Altersvorsorge sind Genussrechte in der Regel ungeeignet.
Redaktion: Ihr abschließender Rat an potenzielle Investoren?
Högel:
- Lassen Sie sich nicht von attraktiven Zusatzoptionen wie Wandlungsrechten blenden
- Lesen Sie die Bedingungen sehr genau
- Hinterfragen Sie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
Und ganz wichtig:
Investieren Sie nur Geld, dessen Verlust Sie im Zweifel verkraften können.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch.
Högel: Sehr gerne.
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