👥 Teilnehmer:
• Redaktion diebewertung.de
• Tim Schlautmann, market port GmbH
Einleitung:
Am 28. Juni 2025 tritt das Europäische Barrierefreiheitsgesetz in Kraft – eine wegweisende Regelung, die viele Unternehmen betrifft. Webseiten und Onlineshops müssen künftig so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt zugänglich sind. Doch was bedeutet das konkret für Betreiber? Welche Maßnahmen sind erforderlich? Und wie lässt sich die Umsetzung effizient gestalten?
Diese Fragen klären wir heute mit Tim Schlautmann, Experte für digitale Barrierefreiheit bei der market port GmbH.
Das Interview
📝 diebewertung.de: Herr Schlautmann, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Gespräch nehmen.
💬 Tim Schlautmann: Sehr gerne – ein wichtiges Thema, über das wir sprechen.
📝 diebewertung.de: Was genau bedeutet die neue Gesetzgebung für Webseiten- und Onlineshop-Betreiber?
💬 Tim Schlautmann: Die Regelung verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – auch für Menschen mit Behinderungen – barrierefrei nutzbar sind. Konkret geht es um:
✅ Einfache Navigation – intuitive Bedienbarkeit, auch per Tastatur
✅ Gute Lesbarkeit – verständliche Texte, klare Schriftarten, ausreichender Farbkontrast
✅ Barrierefreie Medien – Untertitel für Videos, Vorlesefunktionen, alternative Bildbeschreibungen
✅ Formulare und interaktive Inhalte – nutzerfreundliche Gestaltung, damit jeder sie problemlos ausfüllen kann
Neben technischen Anpassungen können auch speziell aufbereitete Inhalte, etwa in Leichter Sprache, erforderlich sein.
📝 diebewertung.de: Welche Unternehmen sind betroffen?
💬 Tim Schlautmann: Grundsätzlich alle, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – also Onlineshops, Dienstleister-Websites und sogar öffentliche Einrichtungen. Kleinstunternehmen genießen zwar gewisse Ausnahmen, aber für die meisten Betreiber gilt: Handlungsbedarf besteht!
Wichtig: Auch bestehende Webseiten und Shops müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
📝 diebewertung.de: Welche Maßnahmen müssen Betreiber konkret ergreifen?
💬 Tim Schlautmann: Die Umsetzung richtet sich nach internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der EN 301 549 und der BITV (Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung). Wichtige Maßnahmen sind zum Beispiel:
🔹 Alt-Texte für Bilder – damit Screenreader Inhalte erfassen können
🔹 Volle Tastaturbedienbarkeit – für Nutzer, die keine Maus verwenden können
🔹 Klare, einfache Sprache – für eine bessere Verständlichkeit
🔹 Hohe Farbkontraste – für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen
🔹 Untertitel für Videos – damit auch gehörlose Menschen Inhalte konsumieren können
Je nach Unternehmensgröße und Umsatz gibt es unterschiedliche Anforderungen. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
📝 diebewertung.de: Das klingt nach viel Aufwand. Lohnt sich das überhaupt für Unternehmen?
💬 Tim Schlautmann: Ja, absolut! Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch handfeste Vorteile:
✅ Erweiterte Zielgruppe – Menschen mit Behinderungen machen etwa 15% der Bevölkerung aus. Eine barrierefreie Website bedeutet also potenziell mehr Kunden.
✅ Bessere User Experience – einfache Navigation und verständliche Inhalte profitieren alle Nutzer.
✅ SEO-Vorteile – Google bevorzugt barrierefreie Webseiten.
✅ Zukunftssicherheit – Unternehmen, die frühzeitig handeln, vermeiden spätere Strafen und unnötigen Stress.
Wir bieten Unternehmen ein Toolkit an, das sich unkompliziert in bestehende Websites und Shops integrieren lässt. Auch bei der Erstellung von barrierefreien Inhalten unterstützen wir gerne!
📝 diebewertung.de: Wo können sich Betreiber informieren und Unterstützung holen?
💬 Tim Schlautmann: Eine gute Anlaufstelle ist unsere Website marketport.de – dort haben wir bereits selbst Barrierefreiheit umgesetzt. Testen Sie es gern! Weitere hilfreiche Links sind:
🔗 Aktion Mensch: Barrierefreie Websites
🔗 WCAG 2.2 Richtlinien
🔗 EN 301 549
🔗 BITV (Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung)
⚠️ Hinweis: Dies ist eine Handlungsempfehlung, keine Rechtsberatung.
📝 diebewertung.de: Vielen Dank, Herr Schlautmann, für die wertvollen Einblicke!
💬 Tim Schlautmann: Sehr gerne!
Fazit:
Digitale Barrierefreiheit geht uns alle an – und mit dem neuen Gesetz ist sie für viele Unternehmen jetzt Pflicht. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Stress, stärkt seine Marke und schafft eine inklusivere digitale Welt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden!
Kommentar hinterlassen