Startseite Allgemeines Interview: Digitale Barrierefreiheit – Was müssen Webseiten- und Onlineshop-Betreiber jetzt tun?
Allgemeines

Interview: Digitale Barrierefreiheit – Was müssen Webseiten- und Onlineshop-Betreiber jetzt tun?

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
Teilen

👥 Teilnehmer:
• Redaktion diebewertung.de
• Tim Schlautmann, market port GmbH

Einleitung:

Am 28. Juni 2025 tritt das Europäische Barrierefreiheitsgesetz in Kraft – eine wegweisende Regelung, die viele Unternehmen betrifft. Webseiten und Onlineshops müssen künftig so gestaltet sein, dass sie für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt zugänglich sind. Doch was bedeutet das konkret für Betreiber? Welche Maßnahmen sind erforderlich? Und wie lässt sich die Umsetzung effizient gestalten?

Diese Fragen klären wir heute mit Tim Schlautmann, Experte für digitale Barrierefreiheit bei der market port GmbH.


Das Interview

📝 diebewertung.de: Herr Schlautmann, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Gespräch nehmen.

💬 Tim Schlautmann: Sehr gerne – ein wichtiges Thema, über das wir sprechen.

📝 diebewertung.de: Was genau bedeutet die neue Gesetzgebung für Webseiten- und Onlineshop-Betreiber?

💬 Tim Schlautmann: Die Regelung verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – auch für Menschen mit Behinderungen – barrierefrei nutzbar sind. Konkret geht es um:
Einfache Navigation – intuitive Bedienbarkeit, auch per Tastatur
Gute Lesbarkeit – verständliche Texte, klare Schriftarten, ausreichender Farbkontrast
Barrierefreie Medien – Untertitel für Videos, Vorlesefunktionen, alternative Bildbeschreibungen
Formulare und interaktive Inhalte – nutzerfreundliche Gestaltung, damit jeder sie problemlos ausfüllen kann

Neben technischen Anpassungen können auch speziell aufbereitete Inhalte, etwa in Leichter Sprache, erforderlich sein.

📝 diebewertung.de: Welche Unternehmen sind betroffen?

💬 Tim Schlautmann: Grundsätzlich alle, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – also Onlineshops, Dienstleister-Websites und sogar öffentliche Einrichtungen. Kleinstunternehmen genießen zwar gewisse Ausnahmen, aber für die meisten Betreiber gilt: Handlungsbedarf besteht!

Wichtig: Auch bestehende Webseiten und Shops müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

📝 diebewertung.de: Welche Maßnahmen müssen Betreiber konkret ergreifen?

💬 Tim Schlautmann: Die Umsetzung richtet sich nach internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der EN 301 549 und der BITV (Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung). Wichtige Maßnahmen sind zum Beispiel:
🔹 Alt-Texte für Bilder – damit Screenreader Inhalte erfassen können
🔹 Volle Tastaturbedienbarkeit – für Nutzer, die keine Maus verwenden können
🔹 Klare, einfache Sprache – für eine bessere Verständlichkeit
🔹 Hohe Farbkontraste – für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen
🔹 Untertitel für Videos – damit auch gehörlose Menschen Inhalte konsumieren können

Je nach Unternehmensgröße und Umsatz gibt es unterschiedliche Anforderungen. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

📝 diebewertung.de: Das klingt nach viel Aufwand. Lohnt sich das überhaupt für Unternehmen?

💬 Tim Schlautmann: Ja, absolut! Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bringt auch handfeste Vorteile:
Erweiterte Zielgruppe – Menschen mit Behinderungen machen etwa 15% der Bevölkerung aus. Eine barrierefreie Website bedeutet also potenziell mehr Kunden.
Bessere User Experience – einfache Navigation und verständliche Inhalte profitieren alle Nutzer.
SEO-Vorteile – Google bevorzugt barrierefreie Webseiten.
Zukunftssicherheit – Unternehmen, die frühzeitig handeln, vermeiden spätere Strafen und unnötigen Stress.

Wir bieten Unternehmen ein Toolkit an, das sich unkompliziert in bestehende Websites und Shops integrieren lässt. Auch bei der Erstellung von barrierefreien Inhalten unterstützen wir gerne!

📝 diebewertung.de: Wo können sich Betreiber informieren und Unterstützung holen?

💬 Tim Schlautmann: Eine gute Anlaufstelle ist unsere Website marketport.de – dort haben wir bereits selbst Barrierefreiheit umgesetzt. Testen Sie es gern! Weitere hilfreiche Links sind:

🔗 Aktion Mensch: Barrierefreie Websites
🔗 WCAG 2.2 Richtlinien
🔗 EN 301 549
🔗 BITV (Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung)

⚠️ Hinweis: Dies ist eine Handlungsempfehlung, keine Rechtsberatung.

📝 diebewertung.de: Vielen Dank, Herr Schlautmann, für die wertvollen Einblicke!

💬 Tim Schlautmann: Sehr gerne!

Fazit:

Digitale Barrierefreiheit geht uns alle an – und mit dem neuen Gesetz ist sie für viele Unternehmen jetzt Pflicht. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Stress, stärkt seine Marke und schafft eine inklusivere digitale Welt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden!

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview: Was bedeuten die geplanten Kapitalmaßnahmen der q.beyond AG für Aktionäre?

Interviewer:Frau Rechtsanwältin Bontschev, die q.beyond AG plant auf einer außerordentlichen Hauptversammlung mehrere...

Allgemeines

Milliardenschaden durch manipulierte Dieseltechnik: Betrugsurteile im Diesel-Skandal endgültig bestätigt

Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten Diesel-Skandals hat einen weiteren endgültigen Abschluss gefunden....

Allgemeines

Sperre vertagt: Shein darf in Frankreich weitershoppen – vorerst

Der umstrittene Online-Gigant Shein bleibt vorerst online – zumindest in Frankreich. Ein...

Allgemeines

Mond oder Märchen? Trump verordnet Rückflug zur Flagge

Wenn es nach Donald Trump geht, wird der Mond bald wieder amerikanisch...