Startseite Allgemeines Interview: „Die Rücknahme der Freistellungen ist ein Paradigmenwechsel“
Allgemeines

Interview: „Die Rücknahme der Freistellungen ist ein Paradigmenwechsel“

Pexels (CC0), Pixabay
Teilen

Frage: Herr Blazek, die BaFin plant, bestehende Freistellungen im Geldwäschegesetz aufzuheben. Was bedeutet das konkret für die betroffenen Unternehmen?

Daniel Blazek: Die bisherigen Freistellungen haben es bestimmten Unternehmen erlaubt, vereinfachte Sorgfaltspflichten anzuwenden – etwa bei der Identifizierung von Kunden oder bei Transaktionen mit geringem Risiko. Diese Erleichterungen entfallen nun. Das bedeutet für die Praxis: mehr Prüfaufwand, mehr Dokumentation, mehr Pflichten – und das ohne Ausnahme.

Frage: Können Sie das an einem Beispiel verdeutlichen?

Blazek: Nehmen wir einen Finanzdienstleister, der bisher bei langjährigen Bestandskunden mit kleinen Beträgen vereinfachte Prüfungen durchführen durfte. Nach der neuen Regelung muss er künftig bei jeder einzelnen Transaktion die vollständigen Sorgfaltspflichten anwenden – unabhängig vom bisherigen Risiko. Das bringt deutlich mehr Aufwand im Alltag.

Frage: Warum wird das jetzt geändert?

Blazek: Hintergrund ist die neue EU-Geldwäscheverordnung, die ab dem 10. Juli 2027 gilt und viele nationale Regelungen ersetzt. Die BaFin will verhindern, dass Unternehmen unvorbereitet in die neuen Pflichten hineinstolpern. Deshalb nimmt sie die Freistellungen jetzt schon zurück, damit sich alle Betroffenen rechtzeitig an die neuen Standards gewöhnen.

Frage: Welche Branchen werden am stärksten betroffen sein?

Blazek: Ganz klar die klassischen Verpflichteten wie Banken, Versicherungen, Finanzvermittler, aber auch der Immobiliensektor, Notare, Edelmetallhändler oder Leasingunternehmen. Viele dieser Akteure sind bislang mit bestimmten Erleichterungen gefahren – das ändert sich nun grundlegend.

Frage: Die BaFin lässt bis zum 20. Juni Stellungnahmen zu. Was empfehlen Sie Unternehmen?

Blazek: Unternehmen und vor allem Branchenverbände sollten diese Gelegenheit nutzen. Wenn es branchenspezifische Besonderheiten gibt oder Regelungen in der Praxis kaum umsetzbar sind, ist jetzt der Zeitpunkt, das einzubringen. Eine gute Argumentation kann später zu Anpassungen führen oder zumindest zu Übergangsregelungen.

Frage: Was sollten Unternehmen jetzt tun, um sich vorzubereiten?

Blazek: Am wichtigsten ist eine Analyse der bisherigen Prozesse: Wo wurden Freistellungen genutzt? Was ändert sich durch die neue Regelung? Dann gilt es, interne Kontrollsysteme anzupassen, Mitarbeitende zu schulen und gegebenenfalls IT-Systeme aufzurüsten. Wer das frühzeitig angeht, wird im Juli 2027 keine böse Überraschung erleben.

Frage: Herr Blazek, vielen Dank für das Gespräch.

Blazek: Sehr gerne.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenzverfahren um V Project III GmbH & Co. KG wirft Fragen zum Unternehmensgeflecht auf

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 9. März 2026 um 16:22...

Allgemeines

Trumps Dilemma: Wirtschaftskrise oder militärisches Risiko

Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump steht derzeit vor einer äußerst schwierigen...

Allgemeines

Novo Nordisk und Hims beenden Rechtsstreit um Abnehmmedikamente

Der dänische Pharmakonzern Novo Nordisk hat sich mit dem US-Telemedizinanbieter Hims &...