Interview: „Die Maskenaffäre ist ein Weckruf für Unternehmer“
Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Daniel Blazek über das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zur Gewerbesteuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Maskenaffäre.
Frage: Herr Blazek, der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Angeklagter wegen Gewerbesteuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Maskenaffäre bestätigt. Wie beurteilen Sie diesen Beschluss?
Daniel Blazek: Es ist ein deutliches Signal: Auch in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie gelten die Regeln des Steuerrechts uneingeschränkt. Wer in einer Krise hohe Gewinne erzielt und dann versucht, mit fragwürdigen Konstruktionen seine Steuerlast zu minimieren, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der BGH hat hier die Linie der Vorinstanz bestätigt und das Urteil in zentralen Punkten für rechtskräftig erklärt.
Frage: Was war der Kern des Falls?
Blazek: Die Angeklagten hatten mit Maskengeschäften rund 48 Millionen Euro an Provisionen verdient. Diese Einkünfte wurden aber bewusst falsch deklariert. Einerseits wurde dem Finanzamt gegenüber angegeben, die Einnahmen seien über eine GbR erfolgt, obwohl tatsächlich eine GmbH involviert war. Außerdem gaben die Angeklagten eine falsche Geschäftsadresse in Grünwald an, um vom dort niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz zu profitieren. Allein dadurch entstand ein Steuerschaden von über vier Millionen Euro.
Frage: Der BGH hat allerdings einen Teil des Verfahrens eingestellt, oder?
Blazek: Ja, hinsichtlich der Einkommensteuerhinterziehung wurde das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt. Die bisherigen Feststellungen reichten für eine belastbare Verurteilung in diesem Punkt nicht aus. Und da die Strafen für die Gewerbesteuerhinterziehung bereits erheblich sind – drei Jahre Freiheitsstrafe für beide Angeklagten –, sah man von einer weiteren aufwendigen Verhandlung ab.
Frage: Ist die Höhe der Strafen aus Ihrer Sicht angemessen?
Blazek: Ja. Bei einem vorsätzlichen Steuerschaden in Millionenhöhe sind mehrjährige Freiheitsstrafen ohne Bewährung nicht ungewöhnlich. Dass der Schaden inzwischen beglichen wurde, ändert nichts an der Strafbarkeit des vorsätzlichen Handelns. Die Strafen zeigen deutlich, wie ernst die Justiz Steuervergehen dieser Größenordnung nimmt.
Frage: Welche Lehren sollte man als Unternehmer aus dem Fall ziehen?
Blazek: Vor allem diese: In Krisenzeiten gelten keine Ausnahmen vom Steuerrecht. Wer auf Gewinnmaximierung durch aggressive Steuergestaltung setzt und dabei bewusst falsche Angaben macht, spielt mit dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen. Der Fall zeigt auch, dass die Finanzverwaltung und Strafverfolgungsbehörden sehr genau hinschauen – selbst bei komplexen oder politisch sensiblen Konstruktionen.
Frage: Hat das Urteil über diesen Fall hinaus eine Signalwirkung?
Blazek: Definitiv. Es verdeutlicht, dass auch Personen mit politischem Netzwerk und wirtschaftlichem Einfluss sich nicht über das Recht stellen können. Und es wird sicher auch andere Beteiligte im Umfeld der Pandemie-Geschäfte dazu bringen, ihr Handeln kritisch zu reflektieren – und womöglich mit den Behörden zu kooperieren, bevor es zu spät ist.
Frage: Herr Blazek, danke für Ihre Einschätzungen.
Blazek: Sehr gerne.
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