Frage: Herr Rechtsanwalt Linnemann, der Bundesgerichtshof hat im Fall eines früheren Warburg-Bankchefs entschieden, dass über die Einziehung von rund 40 Millionen Euro erneut verhandelt werden muss. Worum geht es in diesem Fall überhaupt?
Antwort:
Im Kern geht es um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Dabei wurden rund um den Dividendenstichtag Aktien so gehandelt, dass Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde, obwohl sie nur einmal – oder teilweise gar nicht – gezahlt worden ist.
Im konkreten Fall soll die Warburg Bank dadurch über 161 Millionen Euro an Steuervorteilen erlangt haben. Dem ehemaligen Bankchef wird vorgeworfen, daran beteiligt gewesen zu sein und dafür persönlich rund 40 Millionen Euro erhalten zu haben.
Frage: Das Verfahren wurde ursprünglich eingestellt. Warum beschäftigt sich der BGH jetzt trotzdem wieder damit?
Antwort:
Das Landgericht hatte das Strafverfahren eingestellt, weil der Angeklagte dauerhaft verhandlungsunfähig ist. Das bedeutet: Es kann kein klassisches Strafurteil mehr geben.
Aber – und das ist der entscheidende Punkt – die Staatsanwaltschaft wollte trotzdem, dass das mutmaßlich erlangte Geld eingezogen wird. Das nennt man ein selbständiges Einziehungsverfahren.
Das Landgericht hatte das abgelehnt. Der BGH sagt nun: Das war ein Fehler.
Frage: Was genau ist dieses „selbständige Einziehungsverfahren“?
Antwort:
Das ist ein juristisch sehr spannendes Instrument. Vereinfacht gesagt:
👉 Der Staat kann Vermögenswerte einziehen, auch wenn es kein Strafurteil gegen die Person gibt.
Das Verfahren richtet sich dann nicht primär gegen die Person, sondern gegen das Vermögen – also gegen das Geld, das aus einer Straftat stammen soll.
Frage: Warum ist das in diesem Fall so wichtig?
Antwort:
Weil es sonst eine enorme Lücke im Rechtssystem gäbe.
Stellen Sie sich vor:
Ein Beschuldigter ist verhandlungsunfähig oder verstirbt – dann gäbe es ohne dieses Instrument keine Möglichkeit mehr, unrechtmäßig erlangtes Geld zurückzuholen.
Der BGH stellt jetzt klar:
👉 Auch ohne Strafprozess muss geprüft werden, ob das Geld eingezogen werden kann.
Frage: Bedeutet das, der frühere Bankchef muss die 40 Millionen Euro jetzt sicher zurückzahlen?
Antwort:
Nein, so weit ist es noch nicht.
Der BGH hat nicht entschieden, dass das Geld eingezogen wird. Er hat nur gesagt:
👉 Das muss noch einmal geprüft werden.
Das Verfahren geht jetzt zurück an eine andere Strafkammer, die genau diese Frage klären muss.
Frage: Welche Signalwirkung hat dieses Urteil?
Antwort:
Eine sehr große.
Der BGH stärkt damit die Möglichkeit des Staates, sich unrechtmäßig erlangte Gewinne zurückzuholen – auch in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren wie Cum-Ex.
👉 Die Botschaft ist klar:
Auch wenn ein Strafverfahren scheitert, ist das Geld noch nicht „in Sicherheit“.
Frage: Was bedeutet das generell für ähnliche Fälle?
Antwort:
Es zeigt, dass wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren nicht einfach ins Leere laufen, nur weil es kein Urteil gibt.
Gerade bei großen Finanzskandalen geht es oft um enorme Summen. Der Staat hat ein starkes Interesse, diese Gelder zurückzuführen.
Mit dieser Entscheidung wird dieses Instrument weiter gestärkt.
Frage: Ihr Fazit?
Antwort:
Der BGH macht deutlich:
👉 Strafverfolgung und Vermögensabschöpfung sind zwei verschiedene Dinge.
Und selbst wenn das eine nicht mehr möglich ist, kann das andere weiterhin greifen.
Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht konsequent – und für die Aufarbeitung von Cum-Ex-Fällen von zentraler Bedeutung.
Kommentar hinterlassen