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„International Forex Trading & Investment Service (I.F.T.I.)“ ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie dem „International Forex Trading & Investment Service (I.F.T.I.)“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter der Aufsicht der BaFin.

Der „International Forex Trading & Investment Service“, der angabegemäß mit drei Filialen in Deutschland tätig ist, bietet auf seiner Website seine Dienste insbesondere in dem Bereich Forexhandel an. Aufgrund dessen hat die BaFin Grund zur Annahme, dass das Unternehmen Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG bedürfen.
Ein Impressum, das Aufschluss über den Sitz des Unternehmens, die (angeblich) inländischen Anschriften und die hiesigen Ansprechpartner geben könnte, existiert nicht.

Bonn/Frankfurt a.M., den 9. Dezember 2011

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