Startseite Allgemeines Interessant für Männer?
Allgemeines

Interessant für Männer?

Teilen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befasst sich heute mit der Frage, ob eine Frau verschweigen darf, wie der Vater ihres Kindes heißt.

Geklagt hat ein Mann, dem ein sogenanntes Kuckuckskind untergeschoben worden war. Er zahlte mehrere tausend Euro für Babyausstattung und seit der Trennung von seiner Freundin auch Unterhalt. Als sich herausstellte, dass das Kind nicht sein eigenes ist, wollte er den Namen des leiblichen Vaters erfahren, um von ihm das Geld zurückzufordern. Die Frau verweigerte jedoch die Auskunft. Der Scheinvater zog vor Gericht. In den ersten Instanzen bekam er Recht.

Quelle:MDR

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kritik an Google: Gesundheits-Hinweise bei KI-Antworten zu unauffällig platziert

Der Technologiekonzern Google steht in der Kritik, weil er Warnhinweise bei KI-generierten...

Allgemeines

Preisverdächtige Dreistigkeit: 4,8 Millionen Euro mit „Hallo, hier spricht die Polizei“

Man muss es den mutmaßlichen Tätern lassen: Kreativität hatten sie. Moral eher...

Allgemeines

„Penisgate“ bei Olympia: Star-Chirurg will Skispringer behandelt haben

Die Diskussion um angebliche Penis-Vergrößerungen im Skispringen bekommt neue Nahrung. Ein italienischer...

Allgemeines

„Democracy Dies in Darkness“ – Was hat es mit dem Leitspruch der Washington Post auf sich?

Der Satz „Democracy dies in Darkness“ („Die Demokratie stirbt im Dunkeln“) gehört...