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Interessant für Männer?

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befasst sich heute mit der Frage, ob eine Frau verschweigen darf, wie der Vater ihres Kindes heißt.

Geklagt hat ein Mann, dem ein sogenanntes Kuckuckskind untergeschoben worden war. Er zahlte mehrere tausend Euro für Babyausstattung und seit der Trennung von seiner Freundin auch Unterhalt. Als sich herausstellte, dass das Kind nicht sein eigenes ist, wollte er den Namen des leiblichen Vaters erfahren, um von ihm das Geld zurückzufordern. Die Frau verweigerte jedoch die Auskunft. Der Scheinvater zog vor Gericht. In den ersten Instanzen bekam er Recht.

Quelle:MDR

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