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Insolvenz:von Rabenstein GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 269/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101371 eingetragenen von Rabenstein GmbH, Im Kämpchen 10 a, 51647 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon Torben Brefeld, Eibachstr. 39, 51789 Lindlar

Geschäftszweig: der Betrieb einer Full-Service-Werbeagentur sowie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen, einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art

ist am 08.01.2026, um 16:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstr. 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70j IN 269/25
Amtsgericht Köln, 08.01.2026

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