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Insolvenzverfahren über die INTENSE Fitness GmbH eröffnet – Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hannover hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der INTENSE Fitness GmbH, mit Sitz in der Straße Zu den Mergelbrüchen 3, 30559 Hannover, am 28. November 2024 um 15:48 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Wilstermann, sieht sich damit einem weiteren Schritt in Richtung eines möglichen Insolvenzverfahrens gegenüber.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ingo Thurm von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Hannover eingesetzt. Ab sofort sind Verfügungen der INTENSE Fitness GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Thurm ist unter folgender Adresse erreichbar:
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover
Tel.: 0511 543815-0
Fax: 0511 543815-96

Diese Maßnahme soll dazu dienen, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Gläubiger der INTENSE Fitness GmbH werden aufgefordert, ihre Leistungen oder Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen.

Hintergrund und weitere Schritte

Die INTENSE Fitness GmbH, eine in Hannover ansässige Gesellschaft, war offenbar nicht mehr in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die vorläufige Anordnung deutet darauf hin, dass die finanziellen Probleme des Unternehmens so gravierend sind, dass ohne die Einsetzung eines Verwalters eine geordnete Abwicklung nicht gewährleistet werden könnte. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.

Rechtsmittel und Fristen

Die Entscheidung des Amtsgerichts kann von der Antragstellerin selbst sowie von Gläubigern angefochten werden. Dazu ist eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich. Diese ist schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Hannover einzureichen.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und kann sowohl gegen den gesamten Beschluss als auch gegen Teile davon eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung oder, im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung, zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Datenschutz und weitere Hinweise

Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Verfahrens finden sich auf der Website des Amtsgerichts Hannover unter Datenschutzerklärung. Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch zugesandt werden.


Dieses Verfahren zeigt die weitreichenden Konsequenzen einer möglichen Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Sollte die vorläufige Verwaltung in ein Hauptinsolvenzverfahren übergehen, könnten weitere Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten und zur Befriedigung der Gläubiger folgen. Für die INTENSE Fitness GmbH und ihre Geschäftspartner bleibt nun abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickeln wird.

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