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Insolvenzverfahren über die Extragoods GmbH (Az.: 56 IN 188/25)

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Flensburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Extragoods GmbH,
Barbarastraße 2a, 24376 Kappeln,
vertreten durch die Geschäftsführung,
hat das Amtsgericht Flensburg am 11. Juni 2025 um 19:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet.


Kernpunkte des Beschlusses:

  • Die Extragoods GmbH darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam über ihr Vermögen verfügen.

  • Dies gilt insbesondere auch für die Einziehung von Außenständen.

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
    Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm
    Wrangelstraße 17–19, 24937 Flensburg
    Tel.: 0461 / 86070
    Fax: 0461 / 8607185


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg
einzulegen.

Auch eine Erklärung vor der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts ist möglich, sofern sie fristgerecht beim Insolvenzgericht eingeht.


Hinweis zur elektronischen Einreichung:

Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden. Dabei ist zu beachten:

  • Eine einfache E-Mail genügt nicht.

  • Elektronische Dokumente müssen entweder

    • mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen oder

    • signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg übermittelt werden.

Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten finden sich unter:
👉 www.justiz.de


Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom 11.06.2025
Aktenzeichen: 56 IN 188/25

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