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Insolvenzverfahren: SOS Bau UG aus Sankt Augustin unter vorläufiger Verwaltung

Ratfink1973 (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Bonn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SOS Bau UG (haftungsbeschränkt) aus Sankt Augustin (HRB 14508, Amtsgericht Siegburg) am 18. August 2025 einschneidende Maßnahmen angeordnet.

Hintergrund zum Unternehmen

Die Gesellschaft mit Sitz in der Marienkirchstraße 31, 53757 Sankt Augustin, vertreten durch Geschäftsführer Ricardo Filipe Da Fonseca (Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 40, 53757 Sankt Augustin), ist im Hochbau tätig, insbesondere im Bereich Mauerwerks- und Stahlbetonarbeiten.

Entscheidung des Amtsgerichts

Mit Beschluss vom 18.08.2025 um 09:09 Uhr wurde Steuerberater Wolfgang Kalker (Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Zugleich ordnete das Gericht folgende Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO an:

  • Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.

  • Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen – einschließlich Bankguthaben und Forderungen – geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

  • Schuldner der Gesellschaft dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Zahlungen leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Zwangsvollstreckungen sowie die Vollziehung von Arrest oder einstweiligen Verfügungen sind untersagt, soweit nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits laufende Maßnahmen wurden vorerst eingestellt.

Aktenzeichen und Rechtsgrundlage

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 99 IN 251/24 geführt. Grundlage der Entscheidung sind die §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO).

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