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Insolvenzverfahren gegen Innowerk GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat am 13. Februar 2025 im Verfahren 3 IN 29/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Innowerk GmbH mit Sitz in Offenbach an der Queich (HRB 33121) angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführer Michael Mannuß, Markus Frank und Sören Reuther vertreten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Mannheimer Rechtsanwalt Hagen Straßburg bestellt. Damit sind sämtliche Verfügungen des Unternehmens über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Ziel: Sicherung der Vermögenswerte und Schutz der Gläubiger

Das Gericht hat folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Sicherung und Erhalt des Unternehmensvermögens: Der Insolvenzverwalter soll überwachen, dass keine nachteiligen Veränderungen der finanziellen Lage eintreten.
  • Beschränkung finanzieller Transaktionen: Kunden und Geschäftspartnern der Innowerk GmbH ist es untersagt, direkt an das Unternehmen zu zahlen. Stattdessen ist der Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
  • Einschränkung von Zwangsvollstreckungen: Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen sind vorerst ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
  • Fortführung des Geschäftsbetriebs: Der Insolvenzverwalter kann das Unternehmen vorerst weiterführen, sofern das Gericht einer Stilllegung nicht ausdrücklich zustimmt.

Weitere Verpflichtungen für das Unternehmen

Die Geschäftsführung der Innowerk GmbH ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter umgehend:

  • ein vollständiges Vermögensverzeichnis,
  • eine Liste aller Gläubiger und Schuldner mit Angabe der Forderungen und Verbindlichkeiten vorzulegen.

Die Richtigkeit dieser Angaben kann durch eidesstattliche Versicherung bestätigt werden müssen.

Eröffnung eines Insolvenzsonderkontos

Der Insolvenzverwalter wurde zudem ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zur Verwaltung der künftigen Insolvenzmasse einzurichten.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann vom Unternehmen oder von betroffenen Gläubigern innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Landau in der Pfalz angefochten werden.

Mit diesen Maßnahmen wird das Unternehmen unter gerichtliche Aufsicht gestellt, um eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung zu ermöglichen. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

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