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Insolvenzverfahren: Erste Mannheimer Brezelfabrik Joseph Ams GmbH & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Mannheim (Az. 2 IN 1182/26) hat über das Vermögen der Ersten Mannheimer Brezelfabrik Joseph Ams GmbH & Co. KG ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Ziel ist es, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.

Die Schuldnerin mit Sitz in der Gottlieb-Daimler-Straße 14–24, 68165 Mannheim, wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Ams Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH, geführt von Geschäftsführer Peter Bender.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim, bestellt.

Kernpunkte der gerichtlichen Anordnung:

  • Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind vorerst untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen, Konten zu führen und Sonderkonten zu eröffnen.
  • Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 InsO).
  • Die Schuldnerin darf nicht mehr eigenständig über Bankkonten oder Außenstände verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liegt beim Verwalter.
  • Der Verwalter ist zudem berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Unterlagen einzusehen (§ 22 Abs. 3 InsO).

Einwendungen gegen die Entscheidung sind im Rahmen einer sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Mannheim möglich.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 12.02.2026. Weitere Informationen finden sich unter: www.insolvenzbekanntmachungen.de.

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