Das Amtsgericht Kleve hat über das Vermögen der ABUscon GmbH aus Kamp-Lintfort ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Wie aus dem Beschluss (Az.: 39 IN 19/26) hervorgeht, wurde am 23. März 2026 der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Damit unterliegt das Unternehmen ab sofort erheblichen Einschränkungen: Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich. Zudem dürfen Schuldner der Firma offene Forderungen nicht mehr direkt an das Unternehmen begleichen, sondern nur noch an den Verwalter. Auch laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig gestoppt.
Die ABUscon GmbH mit Sitz in Kamp-Lintfort wurde im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve geführt und von Geschäftsführer Ameer Hafiz Barakath geleitet.
Geschäftstätigkeit des Unternehmens
Nach öffentlich zugänglichen Informationen war die ABUscon GmbH im Bereich IT-Dienstleistungen und Unternehmensberatung tätig. Das Unternehmen bot insbesondere Lösungen in den Bereichen Softwareentwicklung, digitale Transformation sowie IT-Consulting an. Dazu gehörten unter anderem die Entwicklung individueller Softwarelösungen, Prozessoptimierung für Unternehmen sowie technische Beratung bei der Digitalisierung von Geschäftsabläufen.
Mit diesem Profil richtete sich das Unternehmen vor allem an kleine und mittelständische Betriebe, die ihre IT-Infrastruktur modernisieren oder digitale Geschäftsmodelle aufbauen wollten.
Wie es weitergeht
Mit der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens wird nun geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine endgültige Insolvenz unausweichlich wird. Ziel des Verfahrens ist es, die Vermögenswerte zu sichern und eine bestmögliche Lösung für Gläubiger und Beschäftigte zu finden.
Weitere Entscheidungen – etwa zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens – stehen noch aus.
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